Zwischen Bademeusel und Forst ist es am frühen Donnerstagmorgen (05:30 Uhr) zu einem Wildunfall mit einem Wolf gekommen. Das Tier lief plötzlich auf die Fahrbahn und wurde von einem Skoda Octavia erfasst. Der Wolf überlebte den Aufprall nicht. Der Autofahrer blieb unverletzt, am Fahrzeug entstand ein Schaden von etwa 7.000 Euro.
Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, wurde der Wolfsbeauftragte des Landesumweltamtes Brandenburg informiert. Er übernahm die weiteren Schritte, unter anderem die bergung und Untersuchung des Tieres.
Was ist zu tun, wenn man in Brandenburg einen Wolf anfährt?
Kommt es zu einem Unfall mit einem Wolf, gelten in Brandenburg klare Regeln:
- Unfallstelle sichern und Polizei verständigen. Die Polizei nimmt den Unfall auf und informiert das Landesamt für Umwelt (LfU).
- Den toten oder verletzten Wolf nicht anfassen oder mitnehmen. Wölfe stehen unter strengem Artenschutz. Das Entfernen oder Berühren des Tieres ist verboten.
- Das LfU beauftragt anschließend einen Wolfsbeauftragten, der das Tier dokumentiert und gegebenenfalls zur Untersuchung abtransportiert.
- Wichtig: Auch verletzte Wölfe dürfen nicht eigenständig verfolgt oder getötet werden. Diese Entscheidungen liegen ausschließlich bei den zuständigen Behörden.
In Brandenburg sind aktuell mehrere Wolfsbeauftragte im Einsatz, die bei Wildunfällen oder Sichtungen landesweit aktiv werden.
Mehr aktuelle Meldungen aus der Region und Informationen zum Thema Wildunfälle in der Lausitz findet Ihr auf radiocottbus.de und im laufenden Programm von Radio Cottbus.

























