Aufatmen für Brandenburgs Unternehmer: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus bringt Bewegung in die umstrittene Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Für viele Betroffene könnte es ein Wendepunkt sein – rechtlich und finanziell.
Was ist passiert?
Im Frühjahr 2020 beantragten unzählige Selbstständige und Kleinunternehmer Corona-Soforthilfe – als schnelle Hilfe gegen die Folgen des Lockdowns. Die Bewilligungen basierten auf einer milden Förderrichtlinie. Nur Tage später legte die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Bedingungen deutlich strenger aus – und forderte später Zahlungen zurück, teils in vier- oder fünfstelliger Höhe.
Verwaltungsgericht kippt Rückforderung
Jetzt urteilte das Verwaltungsgericht Cottbus: Die Rückforderung ist rechtswidrig, wenn sie auf der verschärften Auslegung basiert. Maßgeblich sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung – und nicht, was die Behörde später daraus gemacht hat. Die Richter sprachen von einer „08/15-Begründung“ der ILB und entschieden klar zugunsten der Klägerin, einer Pensionsbetreiberin aus Sedlitz.
Auch wenn es sich formal um ein Einzelfallurteil handelt – die Signalwirkung ist enorm: Der BVMW spricht von einem „juristischen Befreiungsschlag für den Mittelstand“. Allein in Brandenburg wurden zehntausende Rückforderungsbescheide verschickt. Viele davon könnten jetzt rechtlich angreifbar sein.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Wer fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, kann von dem Urteil profitieren.
- Wer gezahlt hat, ohne Widerspruch, erhält kein Geld zurück.
- Eine nachträgliche Rückerstattung ist nicht möglich.
- Wer sich noch innerhalb der Widerspruchsfrist befindet, sollte rechtlichen Rat einholen.
Auch bei laufenden Verfahren könnte das Urteil aus Cottbus den entscheidenden Unterschied machen.
Ein Urteil mit politischer Sprengkraft
Das Urteil ist nicht nur juristisch relevant, sondern auch ein Vertrauenssignal: Wer staatliche Hilfe beantragt, muss sich auf verlässliche Regeln verlassen können. Die Entscheidung ist ein Zeichen für mehr Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.