Ein 16-Jähriger aus Cottbus muss nach brutaler Attacke und tödlicher Autofahrt für sieben Jahre und zehn Monate in Haft. Seine unfassbaren Taten hatten in der Stadt für viel Aufsehen gesorgt – nicht nur wegen der Schwere der Taten.
Urteil nach versuchtem Mord an der Stadtpromenade
Im September 2024 wird ein 56-jähriger Mann mitten in der Nacht in einem Hochhaus an der Cottbuser Stadtpromenade brutal zusammengeschlagen. Die Polizei wird gegen 4 Uhr morgens alarmiert. Vor Ort finden sie das Opfer schwer verletzt im Treppenhaus – notoperiert wird er nur knapp gerettet.
Zwei Jugendliche stehen damals am Tatort. Einer von ihnen, 16 Jahre alt, wurde nun vom Landgericht Cottbus wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Jugendliche den Tod des Mannes „zumindest billigend in Kauf genommen“ hatte.
Weitere Tat mit tödlichem Ausgang
Die Tat ist umso unfassbarer, als dass der jetzt Verurteilte zuvor schon für den Tod eines jungen Menschen verantwortlich war. So ergibt sich das jetzige Strafmaß auch aus einer zweiten Tat, die bereits ein Jahr zuvor geschah. Im Oktober 2023 sollen zwei Jugendliche ein Auto gestohlen und in Schmellwitz vor der Polizei geflüchtet sein. Dabei kam es zu einem schweren Unfall: Der Wagen prallte gegen einen Baum. Der Beifahrer, 16 Jahre alt, starb wenig später. Der damalige Fahrer, ebenfalls der nun Verurteilte und damals 15-Jährige, wurde jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
Strafe fast am Jugend-Höchstmaß
Das Gericht fasste beide Fälle zu einer Einheitsjugendstrafe zusammen – ein selten hohes Strafmaß. Die gesetzliche Obergrenze im Jugendstrafrecht liegt bei zehn Jahren.