Umweltrecht in Brandenburg geändert

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Donnerstag, 17. Juli 2025“.Liveblog ansehen

Brandenburg zieht die Bürokratiebremse – und stößt damit auch Diskussionen an: Der Landtag hat das neue „Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung“ verabschiedet. Somit wird das Umweltrecht in Brandenburg geändert. Bauvorhaben sollen künftig einfacher genehmigt werden – auch am Rand von Naturschutzgebieten. Doch Umweltverbände sprechen von einem Abbau demokratischer Kontrolle.


Was sich ändert – und wer profitieren soll

Mit dem neuen Gesetz entfallen zahlreiche Genehmigungspflichten, etwa bei Bebauungen bis 300 Meter in Naturschutzgebiete hinein. Auch Naturschutzvereinigungen dürfen künftig in deutlich weniger Fällen klagen oder mitwirken – zumindest wenn die Auswirkungen auf Natur und Landschaft als gering eingestuft werden.


Regierung: „Ein erster Schritt zum Bürokratieabbau“

Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) verteidigte das Gesetz als Rückführung auf Bundesstandards. Brandenburg sei in der Vergangenheit teils über das Ziel hinausgeschossen – jetzt gelte wieder ein „rechtes Maß“. Der Landtag stimmte mit Mehrheit aus SPD, BSW und CDU zu, nur ein BSW-Abgeordneter votierte dagegen. Die AfD enthielt sich.


Umweltverbände warnen vor „Demokratieabbau“

Beim NABU Brandenburg und dem BUND schrillen dagegen die Alarmglocken: Christiane Schröder (NABU) spricht von einem Korrektiv, das künftig fehle. Ohne Einspruchsmöglichkeiten könnten fehlerhafte Entscheidungen durchrutschen – das sei keine Bürokratievereinfachung, sondern eine Schwächung demokratischer Strukturen.


Auch Agri-PV soll profitieren

Erleichtert wird künftig auch der Ausbau von Agri-Photovoltaik-Anlagen: Diese dürfen jetzt unter bestimmten Bedingungen auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden – ohne Sondergenehmigung. Ein Signal für mehr Tempo bei der Energiewende in der Landwirtschaft.

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