Brandenburg will Fälle häuslicher Gewalt mit besonders hohem Gefährdungspotenzial künftig früher erkennen und besser koordinieren. Dafür soll landesweit ein gemeinsames Hochrisikomanagement von Polizei, Justiz, Jugendämtern, Frauenhäusern und Beratungsstellen aufgebaut werden. Ein neuer Leitfaden legt jetzt fest, wie die Zusammenarbeit funktionieren soll.
Ziel ist es, gefährdete Frauen und ihre Kinder besser zu schützen und insbesondere Tötungsdelikte zu verhindern.
Behörden sollen Hochrisikofälle gemeinsam bewerten
Künftig sollen Fälle mit besonders hohem Gefährdungspotenzial nicht nur von einer einzelnen Stelle betrachtet werden. Beteiligt werden können unter anderem Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen sowie Täterarbeits- und Opferhilfeeinrichtungen. Damit soll verhindert werden, dass wichtige Informationen nur bei einzelnen Behörden oder Hilfsstellen vorliegen.
Fünf Schritte bis zum Schutzkonzept
Das geplante Verfahren besteht aus mehreren Stufen. Zunächst soll die Stelle, die mit einer betroffenen Frau Kontakt hat, eine erste Risikoeinschätzung vornehmen. Darauf folgt eine systematische Risikoanalyse gemeinsam mit der Betroffenen. Wird ein Fall als Hochrisikofall eingestuft, kann er in einer sogenannten Fallkonferenz besprochen werden. Dort sollen die beteiligten Stellen gemeinsam konkrete Schutzmaßnahmen entwickeln. Anschließend werden diese umgesetzt und später regelmäßig überprüft.
Neuer Leitfaden für ganz Brandenburg
Der jetzt veröffentlichte Leitfaden soll Behörden und Organisationen dabei helfen, einheitlicher vorzugehen. Er wurde gemeinsam mit mehreren Landesministerien, der Polizei und verschiedenen Einrichtungen des Hilfesystems erarbeitet. Der Aufbau eines solchen Hochrisikomanagements ist Teil des Brandenburger Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern und orientiert sich an der Istanbul-Konvention.
4.712 weibliche Opfer im Jahr 2025
Wie relevant das Thema ist, zeigen die Zahlen aus Brandenburg. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.712 weibliche Opfer häuslicher Gewalt erfasst. 15 Frauen waren Opfer von Mord- oder Totschlagsdelikten. Fünf von ihnen starben an ihren Verletzungen. Nach Angaben des Sozialministeriums kamen im August 2026 zudem allein in Brandenburg drei junge Frauen bei mutmaßlichen Femiziden ums Leben.
Leitfaden auch online verfügbar
Der neue Leitfaden wurde zunächst in einer Auflage von 500 Exemplaren veröffentlicht. Zusätzlich steht er unter folgendem Link digital zum Download bereit:
https://masgz.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Leitfaden_Hochrisikomanagement_barrierefrei.pdf
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