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Haasenburg-Urteil in Brandenburg: Land legt Berufung ein

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Wochenende, 15./16. August 2026“.Liveblog ansehen

Der jahrelange Rechtsstreit um die früheren Haasenburg-Jugendheime geht weiter. Das Land Brandenburg wird gegen das Zivilurteil des Landgerichts Potsdam vom Juli Berufung einlegen. Nach Angaben des Bildungsministeriums soll nun das Oberlandesgericht über den Fall entscheiden. Das Ministerium sieht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe ausreichende Ansatzpunkte für ein Rechtsmittel.

Haasenburg-Urteil in Brandenburg: Streit um Schadenersatz geht weiter

Das Landgericht Potsdam hatte am 17. Juli 2026 entschieden, dass der früheren Betreiberin der Einrichtungen grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen das Land zustehen. Hintergrund ist der Entzug der Betriebserlaubnisse im Jahr 2013. Das Gericht ging im Zivilverfahren von einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung aus.

Über die konkrete Höhe einer möglichen Zahlung ist damit allerdings noch nicht entschieden. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um ein Grundurteil. Ein Teil der geltend gemachten Forderungen wurde zudem als derzeit unbegründet zurückgewiesen.

Drei Jugendheime wurden 2013 geschlossen

Die Haasenburg GmbH betrieb drei Einrichtungen in Brandenburg: in Jessern und Neuendorf im Landkreis Dahme-Spreewald sowie in Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland. Das Land hatte den Einrichtungen 2013 die Betriebserlaubnis entzogen, weil die Einrichtungsaufsicht nach damaliger Einschätzung das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet sah. Vorausgegangen waren nach Angaben des Ministeriums mehrere gravierende Vorkommnisse, Kontrollen und Auflagen.

Die Betreiberin ging gegen die Entscheidung vor. Das Verwaltungsgericht Cottbus erklärte den Entzug der Betriebserlaubnisse 2023 für rechtswidrig. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2024 einen Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung ablehnte, wurde diese verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig.

Jetzt ist das Oberlandesgericht gefragt

Im aktuellen Verfahren geht es um die zivilrechtlichen Folgen und mögliche Schadenersatzansprüche. Bildungs- und Jugendminister Gordon Hoffmann hat nun entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen. Damit ist auch mehr als zwölf Jahre nach der Schließung der Einrichtungen kein Ende des Rechtsstreits absehbar.

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Autor: Redaktion

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