Weniger Berichte, weniger Nachweise und schnellere Genehmigungen: Brandenburg will Kommunen, Unternehmen und Bürger von Verwaltungsaufwand entlasten. Das Kabinett hat dafür einem neuen Mantelgesetz zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung zugestimmt.
Weniger Aufwand für Städte und Gemeinden
Ein Schwerpunkt liegt auf den Kommunen. So soll unter anderem der bisher vorgeschriebene kommunale Gesamtabschluss wegfallen. Auch die Pflicht zur Bildung von Naturschutzbeiräten bei den unteren und der obersten Naturschutzbehörde soll abgeschafft werden.
Bei Gewässerunterhaltungsverbänden sollen ebenfalls Vorgaben entfallen. Ein Mitgliederverzeichnis müsste künftig beispielsweise nicht mehr zwingend Bestandteil der Satzung sein und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Keine Antwort nach zwei Wochen kann künftig Zustimmung bedeuten
Neu vorgesehen sind außerdem neun sogenannte Genehmigungsfiktionen. Dahinter steckt ein einfaches Prinzip: Reagiert eine Behörde innerhalb einer bestimmten Frist nicht auf einen Antrag, gilt dieser automatisch als genehmigt.
Ein Beispiel ist die Bildungsfreistellung. Wird einem entsprechenden Antrag künftig nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen, soll er als genehmigt gelten.
Auch Unternehmen sollen weniger Nachweise einreichen müssen
Bereits eingeführt wurde in Brandenburg das sogenannte Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben. Dabei müssen nach Angaben der Landesregierung möglichst nur noch aussichtsreiche Bieter umfangreiche Eignungsnachweise vorlegen.
Auch weitere Verwaltungsangebote werden schrittweise digitalisiert. Dazu gehören unter anderem Kfz-Zulassungen, die Anmeldung eines Handwerks sowie künftig weitere Dienstleistungen wie die Wohnsitzummeldung.
Neue Verfahren werden auch in der Lausitz getestet
Für die Lausitz ist besonders die Unternehmensförderung interessant. Bei Mittelabrufen soll die Prüfung von Belegen künftig teilweise erst beim späteren Verwendungsnachweis stattfinden.
Als eines der ersten Programme wurde dafür die JTF-Unternehmensförderung für die Lausitz und die Uckermark ausgewählt. Damit sollen Mittelabrufe schneller und einfacher bearbeitet werden können.
Weitere Änderungen sind unter anderem beim digitalen Bauantrag, beim Wohnberechtigungsschein, bei Förderanträgen im kommunalen Straßenbau und bei Führerscheinanträgen vorgesehen.
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