Im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ sind am Oberlandesgericht Hamburg gestern Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt worden.
Verurteilt wurden sieben Mitglieder und ein Unterstützer der Gruppe. Der Fall hat auch deutlichen Bezug nach Südbrandenburg: Unter anderem ging es um den Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern und einen geplanten Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Senftenberg.
Gericht sieht terroristische Vereinigung
Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass die „Letzte Verteidigungswelle“ aus Sicht des Gerichts eine terroristische Vereinigung war. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht diese Gruppe entsprechend einordnet.
Nach Überzeugung des Gerichts war die Gruppe darauf ausgerichtet, schwere Gewalttaten bis hin zu Mord und Totschlag zu begehen. In Chats sollen sich die Mitglieder menschenverachtend ausgetauscht haben. Ziel sei ein gesellschaftlicher Umsturz gewesen.
Haftstrafen nach Jugendstrafrecht
Die Verurteilungen erfolgten nach Jugendstrafrecht, weil die Angeklagten zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, vier der Verurteilten sind weiterhin minderjährig.
Der jüngste Angeklagte erhielt anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, ist der Haftbefehl aufgehoben worden. Er hatte bereits mehr als die Hälfte der Strafe in Untersuchungshaft verbracht.
Verurteilt wurden die Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung.
Altdöbern und Senftenberg im Verfahren
Für die Lausitz war der Prozess relevant, weil mehrere Vorwürfe Orte aus der Region betreffen.
Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten unter anderem den Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern zugerechnet. Das Gebäude war im Oktober 2024 vollständig ausgebrannt.
Außerdem soll ein weiterer Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Senftenberg geplant gewesen sein. Auch ein versuchter Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Thüringen spielte im Verfahren eine Rolle.
Prozess weitgehend ohne Öffentlichkeit
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hatte insgesamt 28 Tage verhandelt. Wegen des jungen Alters der Angeklagten fand der Prozess größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst zur Urteilsverkündung waren wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
Nach Angaben der Richterin flossen auch persönliche Umstände der Angeklagten in die Urteile ein. Dazu gehörten schwere Kindheiten, teils Misshandlungen und Kontakte zu rechtem Gedankengut im familiären Umfeld. Fast alle Angeklagten hätten sich geständig gezeigt und Reue bewiesen. Einige erklärten sich demnach bereit, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen.
Mit dem Urteil in Hamburg ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Erst wenn keine Revision eingelegt wird oder der Bundesgerichtshof entschieden hat, werden die Urteile rechtskräftig.
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