Im Landkreis Elbe-Elster darf ab Donnerstag, 2. Juli, kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Seen und Gräben abgepumpt oder abgeleitet werden. Die Wasserentnahme ist im gesamten Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt.
Wasserentnahme auch mit Genehmigung untersagt
Das Verbot betrifft nicht nur private Entnahmen ohne Erlaubnis. Auch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen werden für die Dauer der Allgemeinverfügung ausgesetzt.
Wer bislang Wasser aus einem Fluss, Bach, See oder Graben für Garten, Landwirtschaft oder andere Zwecke nutzen durfte, darf dies ab Donnerstag vorerst nicht mehr tun.
Trockenheit belastet Flüsse und Gräben
Laut Kreisverwaltung ist in den vergangenen Monaten zu wenig Regen gefallen. Gleichzeitig sorgen die hohen Temperaturen dafür, dass viel Wasser verdunstet. Dadurch sinken die Pegel in Bächen, Flüssen und Gräben weiter. Gerade kleinere Gewässer reagieren auf lange Trockenphasen besonders schnell.
Besonders kritisch ist laut Kreisverwaltung das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster. Dort führen viele Gewässer aktuell sehr wenig Wasser. Jede zusätzliche Entnahme kann die Lage weiter verschärfen.
Das Verbot soll deshalb helfen, die vorhandenen Wassermengen zu schützen und die Belastung für Tiere, Pflanzen und Gewässerökosysteme zu begrenzen.
Verbot gilt bis auf Widerruf
Wann die Wasserentnahme wieder erlaubt wird, ist noch offen. Das hängt von der weiteren Wetterentwicklung und der Lage an den Gewässern ab. Der Landkreis Elbe-Elster bittet alle Betroffenen, die Regelung zu beachten und auf Wasser aus oberirdischen Gewässern zu verzichten.
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