Brandenburg will frühzeitig die Weichen für den weiteren Windkraftausbau in Brandenburg stellen. Infrastrukturminister Robert Crumbach hat dafür eine Gesetzesinitiative angekündigt, die für mehr Planungssicherheit bei Kommunen und Regionen sorgen soll.
Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie über das Jahr 2027 hinaus geordnet fortzuführen.
Windkraftausbau in Brandenburg: Bestehende Anlagen sollen angerechnet werden
Nach den Plänen des Landes sollen bestehende Windkraftanlagen künftig bei der Erfüllung des Flächenziels für das Jahr 2032 berücksichtigt werden können.
Bis Ende 2032 muss Brandenburg nach bundesrechtlichen Vorgaben insgesamt 2,2 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Flächenziel 2027 bleibt nächster Meilenstein
Unverändert bleibt das Zwischenziel für das Jahr 2027.
Bis dahin sollen 1,8 Prozent der Landesfläche als Gebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Die laufenden Regionalplanungen bleiben dafür die entscheidende Grundlage.
Nach Angaben des Infrastrukturministeriums sind viele Verfahren bereits weit fortgeschritten.
Land warnt vor ungeplantem Ausbau
Infrastrukturminister Robert Crumbach betont, dass ein geordneter Ausbau nur mit abgeschlossenen Regionalplänen möglich sei.
Ohne klare Planung drohe ansonsten ein unkontrollierter Ausbau einzelner Windkraftprojekte außerhalb der vorgesehenen Gebiete.
Deshalb gilt weiterhin das Windkraftmoratorium bis zum 31. Januar 2027.
Mehr Planungssicherheit für Kommunen
Mit der angekündigten Gesetzesänderung sollen Regionen und Kommunen frühzeitig Klarheit darüber erhalten, wie die Planung nach 2027 fortgesetzt wird.
Gleichzeitig sollen bestehende Vorranggebiete und bereits geleistete Beiträge zum Windkraftausbau in die weitere Entwicklung bis 2032 einfließen können.
Klare Linie für die Energiewende
Nach Angaben des Landes soll die Gesetzesinitiative den Ausbau der Windenergie nicht bremsen, sondern transparenter und rechtssicher gestalten.
Damit sollen Kommunen, Planungsregionen und Investoren langfristig mehr Orientierung erhalten.
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