Der Angeklagte im Prozess um den getöteten Polizisten in Lauchhammer sitzt im Gerichtssaal und verdeckt mit einem Aktenordner sein Gesicht. Hinter ihm steht sein Anwalt, vor ihm ein Polizist

Revision im Fall Lauchhammer: Urteil nach Tod von Polizist wird überprüft

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Der Fall um den in Lauchhammer getöteten Polizisten geht weiter: Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus eingelegt. Damit muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren befassen.

Der 27-jährige Angeklagte war am Mittwoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Hintergrund ist der Tod eines 32-jährigen Polizisten, der im Januar 2025 bei einem Einsatz in Lauchhammer ums Leben kam.

Revision im Fall Lauchhammer: Beide Seiten gehen gegen Urteil vor

Nach Angaben des Landgerichts Cottbus haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision eingelegt. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Als nächste Instanz prüft nun der Bundesgerichtshof, ob das Verfahren rechtlich korrekt abgelaufen ist.

Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Bei dem getöteten Beamten handelte es sich um einen 32-jährigen Polizisten aus Dresden, der in Südbrandenburg im Einsatz war.

Zehneinhalb Jahre Haft nach tödlichem Einsatz

Das Landgericht Cottbus hatte den Angeklagten wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge verurteilt. Für die Tat in Lauchhammer wurden acht Jahre Haft angesetzt. Hinzu kamen zweieinhalb Jahre aus früheren Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls. Daraus ergab sich die Gesamtstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten.

Der tödliche Vorfall ereignete sich im Januar 2025. Damals ging es bei dem Polizeieinsatz um Autodiebstahl. Der Angeklagte soll versucht haben, sich gemeinsam mit weiteren Beteiligten einer Kontrolle zu entziehen. Auf der Flucht erfasste er mit seinem Fahrzeug den 32-jährigen Polizisten. Der Beamte wurde tödlich verletzt.

Streit um die Bewertung der Tat

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht sah jedoch keinen konkreten Tötungsvorsatz. Zur Begründung hieß es, der Unfall sei in dem Moment nicht mehr vermeidbar gewesen, als der Angeklagte erkannt habe, dass jemand aus dem Fahrzeug steigt.

Die Verteidigung hatte eine deutlich niedrigere Strafe beantragt. Sie sprach sich für eine Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens acht Jahren und sechs Monaten aus. Für die Tat in Lauchhammer hatte sie eine Teilstrafe von sechs Jahren gefordert.

Entscheidung kann Monate dauern

Bis der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet, kann es noch mehrere Monate dauern. Für die Angehörigen des getöteten Polizisten, die Polizei und viele Menschen in der Lausitz bleibt der Fall damit weiter offen.

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Foto: Blaulichtreport Lausitz

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Autor: Redaktion

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