Schleusung auf der Autobahn 15 aufgedeckt: Die Bundespolizei hat am Samstagabend bei Grenzkontrollen nahe Forst fünf mutmaßlich eingeschleuste Personen gestoppt und einen 40-jährigen Fahrer vorläufig festgenommen.
Schleusung auf der Autobahn 15 aufgedeckt: Verdacht auf Visaerschleichung
Gegen 18:45 Uhr überprüften Einsatzkräfte auf der A15 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen in Polen zugelassenen Kleinbus. Am Steuer saß ein ukrainischer Staatsangehöriger, der sich mit einer polnischen DIIA-App auswies. Die weiteren Insassen – zwei Erwachsene und drei Kinder im Alter zwischen 5 und 34 Jahren – legten jeweils ein griechisches Schengenvisum der Kategorie C vor. Dieses war für zehn Tage und eine einmalige Einreise gültig.
Nach Angaben der Bundespolizei passten jedoch die geschilderten Einreisegründe und das mitgeführte Gepäck nicht zu den vorgelegten Dokumenten. Dadurch entstand der Verdacht der Visaerschleichung.
Verbotenes Reizstoffsprühgerät und Datenträger sichergestellt
Bei der Durchsuchung des Fahrers fanden die Beamtinnen und Beamten ein verbotenes Reizstoffsprühgerät, zwei Mobiltelefone sowie Bargeld in verschiedenen Währungen.
Im Fahrzeug entdeckten die Einsatzkräfte zudem ein hochwertiges Tablet und einen USB-Stick. Da der Eigentümer des Tablets nicht eindeutig zugeordnet werden konnte, wurde es zur Eigentumssicherung sichergestellt. Reizstoffsprühgerät, USB-Stick und Mobiltelefone stellten die Ermittler als Beweismittel sicher.
Ermittlungen und Zurückweisung nach Polen
Die Bundespolizei nahm den mutmaßlichen Schleuser vorläufig fest. Die fünf Mitreisenden wurden in Gewahrsam genommen und zur weiteren Bearbeitung nach Klein Bademeusel gebracht.
Gegen die strafmündigen Personen leitete die Bundespolizei Verfahren wegen des Verdachts unrichtiger oder unvollständiger Angaben zur Aufenthaltstitelbeschaffung sowie wegen unerlaubter Einreise ein.
Dem 40-jährigen Fahrer wird das Einschleusen von Ausländern vorgeworfen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden sämtliche Personen nach Polen zurückgewiesen.
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