Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen ihre Schwerbehindertenquote bis spätestens 31. März 2026 bei der Arbeitsagentur melden. Die Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden.
Schwerbehinderte Beschäftigung melden bis 31. März 2026
Betriebe mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für kleinere Unternehmen gelten Sonderregelungen.
Die Anzeige muss die Beschäftigungsdaten aus dem Jahr 2025 enthalten und fristgerecht bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Wer die Schwerbehinderte Beschäftigung melden muss, sollte daher rechtzeitig aktiv werden.
Am schnellsten funktioniert die Übermittlung elektronisch.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber
Für die Erstellung und den Versand stellt die Bundesagentur für Arbeit die kostenfreie Software IW-Elan zur Verfügung. Damit können Unternehmen die Anzeige digital übermitteln und gleichzeitig prüfen, ob sie ihre Beschäftigungspflicht erfüllen.
Erfüllt ein Betrieb die vorgeschriebene Quote nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Mit IW-Elan lässt sich berechnen, ob eine Zahlungspflicht besteht und wie hoch diese ausfällt. Die Staffelbeträge wurden für das kommende Jahr angehoben.
Ausgleichsabgabe fördert Teilhabe
Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe fließen direkt in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Dazu zählen unter anderem die behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen oder Eingliederungszuschüsse.
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