Geflügelpest sorgt im Landkreis Dahme-Spreewald für neue Maßnahmen. Nach dem Fund zahlreicher toter Wildvögel rund um den Tonsee bei Mittenwalde ist der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt worden. Der Landkreis reagiert jetzt mit klaren Vorgaben für Geflügelhalter.
Tote Schwäne und Wildvögel entdeckt
In der vergangenen Woche wurden über 30 tote Schwäne und andere Wildvögel am Tonsee gemeldet, wie Stefan Wichary, der Gesundheits-Dezernent des Landkreises gegenüber dem rbb bestätigt hat.
Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg haben diesen Geflügelpest-Verdacht mittlerweile auch bestätigt. Das abschließende Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts steht noch aus. Trotzdem gilt: Vorsicht hat jetzt oberste Priorität.
Aufstallungspflicht ab Samstag
Als direkte Folge des Geflügelpest-Verdachts erlässt der Landkreis ab Samstag eine Aufstallungspflicht.
Betroffen sind Geflügelhalter in:
- Mittenwalde
- Wildau
- Königs Wusterhausen
- Bestensee
Was die Aufstallungspflicht bedeutet
Die Aufstallungspflicht verpflichtet Halterinnen und Halter, ihr Geflügel vorübergehend in geschlossenen Ställen oder gesicherten Bereichen zu halten. So soll verhindert werden, dass sich Haus- und Nutztiere bei infizierten Wildvögeln anstecken. Ziel ist es, die Ausbreitung der Geflügelpest frühzeitig einzudämmen.
Der neue Verdacht in Dahme-Spreewald kommt nicht isoliert. Erst kürzlich wurde in Märkisch-Oderland die Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb festgestellt. Dort mussten rund 18.000 Tiere getötet werden. Die Lage zeigt: Das Virus ist in Brandenburg weiterhin präsent.
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