Der FC Energie Cottbus ist vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe von 15.400 Euro belegt worden.
Grund sind pyrotechnische Vorfälle im Cottbuser Fanblock beim 3:2-Auswärtssieg bei Rot-Weiss Essen am 23. November 2025.
Pyrostrafe FC Energie Cottbus nach Auswärtsspiel
Gegenstand des Verfahrens war das Drittligaspiel zwischen Rot-Weiss Essen und dem FC Energie Cottbus. Nach Angaben des DFB wurden im Cottbuser Fanblock mindestens 44 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Konkret brannten zu Spielbeginn 30 Blinker, zehn bengalische Fackeln und drei Rauchkörper. In der zweiten Halbzeit kam ein weiterer Blinker hinzu.
So setzt sich die Strafe zusammen
Grundlage für die Pyrostrafe FC Energie Cottbus ist der Strafzumessungsleitfaden des DFB-Kontrollausschusses. In der 3. Liga sieht dieser 350 Euro pro pyrotechnischem Gegenstand vor. Bei mindestens 44 gezündeten Gegenständen ergibt sich so die Strafe in Höhe von 15.400 Euro. Der Verein trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Dem FC Energie Cottbus wurde gestattet, bis zu 5.100 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Entsprechende Ausgaben müssen dem DFB bis spätestens zum 30. September 2026 nachgewiesen werden.
DFB verweist auf klare Haftungsregeln
In der Begründung stellt der DFB klar: Pyrotechnik stellt eine erhebliche Gefahr für Personen im Stadion dar und ist verboten. Nach der Rechts- und Verfahrensordnung haften Heim- und Gastvereine für das Verhalten ihrer Anhänger. Diese Regelung entspricht der nationalen und internationalen Rechtsprechung.
Weitere Strafen im Umfeld des Spiels
Auch Rot-Weiss Essen wurde im Zusammenhang mit der Partie sanktioniert und muss 27.100 Euro zahlen. Unter anderem wegen gezündeter Pyrotechnik im Heimblock, Becherwürfen nach Spielende sowie diskriminierender Gesänge.
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