Ab dem 6. Januar 2026 gilt im Landkreis Spree-Neiße und in der Stadt Cottbus keine Stallpflicht mehr für Geflügel. Die Behörden heben die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe offiziell auf – nach einer wochenlangen Phase mit Einschränkungen und strenger Kontrolle.
Entspannung nach Vogelgrippe-Ausbruch in Dubrau
Ende Oktober 2025 war die Geflügelpest in einer Kleinsthaltung in Dubrau bei Forst ausgebrochen. 13 Hühner mussten damals nach Vorschrift getötet werden. Weitere Fälle sind in Cottbus und Spree-Neiße nicht hinzugekommen – anders als in anderen Teilen Brandenburgs, wo zehntausende Tiere betroffen waren.
Jetzt geben die Behörden Entwarnung: Die Allgemeinverfügung zur Tierseuchenbekämpfung vom 28. Oktober wird vollständig aufgehoben.
Was Geflügelhalter jetzt wissen müssen
Mit der Aufhebung der Stallpflicht in Cottbus und Spree-Neiße dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder im Freien halten und auch an Ausstellungen teilnehmen. Die zuständigen Behörden weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden sollten. So sollten Futter und Einstreu unbedingt so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.
Außerdem rät das Veterinäramt, keine Tränkung mit Oberflächenwasser vorzunehmen, das möglicherweise von Wildvögeln verunreinigt wurde. Wer seine Tiere im Freien hält, sollte Freiläufe mit Netzen oder Dächern abdecken, um den Eintrag von Vogelkot zu verhindern.
Zusätzlich gilt: Stall- und Straßenkleidung sollten strikt getrennt werden, und auch Schädlinge wie Ratten oder Mäuse sind konsequent zu bekämpfen. Wer als Jägerin oder Jäger mit Federwild in Kontakt kommt, sollte vorsichtshalber den Kontakt zu Hausgeflügel vermeiden. Weiterhin gilt zudem die Meldepflicht für Geflügelhaltungen und bei erhöhten Tierverlusten.

























