Trotz Frost und Schnee bleiben die Jobs von rund 930 Bauarbeitern in Cottbus sicher. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, das Bauunternehmen und Beschäftigte zuverlässig durch die Wintermonate bringt.
Arbeiten ruhen, Jobs bleiben sicher
Wenn draußen nichts mehr geht, laufen die Arbeitsverträge weiter. Straßenbau, Tiefbau oder Leitungsarbeiten müssen bei Schnee und Minusgraden oft pausieren. Für die Beschäftigten bedeutet das aber keine Kündigung und keinen Jobverlust.
Dank Saison-Kurzarbeitergeld erhalten Bauarbeiter in der kalten Jahreszeit ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. So bleiben Einkommen stabil und Betriebe handlungsfähig.
Saison-Kurzarbeitergeld als Vorteil für Firmen
Für Bauunternehmen in Cottbus bietet das Saison-Kurzarbeitergeld klare Vorteile. Firmen müssen keine Fachkräfte entlassen und stehen im Frühjahr direkt wieder mit eingespielten Teams auf der Baustelle.
Gerade wenn es nach dem Winter wieder richtig losgeht, sparen sich Betriebe die mühsame Suche nach neuem Personal.
Winter-Brücke von Dezember bis März
Das Saison-Kurzarbeitergeld gilt in der Regel von Dezember bis März. Auch wenn Aufträge wetterbedingt ausfallen, können Betriebe flexibel reagieren. Eine nachträgliche Meldung bei der Arbeitsagentur reicht oft aus.
Der bürokratische Aufwand bleibt gering. Anträge können für komplette Belegschaften oder einzelne Teams gestellt werden.
Wer vom Saison-Kurzarbeitergeld profitiert
Nicht nur klassische Bauunternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Auch Dachdecker, Gerüstbauer sowie Betriebe im Garten- und Landschaftsbau profitieren von der Regelung. Vor dem Antrag müssen Firmen allerdings prüfen, ob Mitarbeiter andere Aufgaben im Betrieb übernehmen können. Auch Resturlaub und Arbeitszeitkonten spielen dabei eine Rolle.
Für Bauarbeiter bedeutet das Modell vor allem eins: eine 365-Tage-Perspektive im Job. Für Unternehmen heißt es Planungssicherheit, weniger Fachkräftemangel und stabile Abläufe.
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