Die Landesregierung hat ein umfassendes Bürokratieabbau-Paket für Schulen beschlossen. Ein Artikelgesetz des Bildungsministeriums soll Schulleitungen, Lehrkräfte und Träger künftig von unnötigen Verfahren entlasten – damit mehr Zeit für den Unterricht bleibt. Der Landtag entscheidet voraussichtlich im Januar 2026.
Ziel: Mehr Klarheit, weniger Aufwand
Das Bildungsministerium will Verwaltungsprozesse vereinfachen und Lehrkräfte entlasten. Minister Steffen Freiberg betont, dass Bürokratie nur dann sinnvoll ist, wenn sie wirksam und nachvollziehbar bleibt. Mit dem neuen Gesetzespaket soll der Fokus stärker wieder auf Unterricht und pädagogischer Arbeit liegen.
Geplant sind Änderungen in drei Gesetzen und vier Verordnungen, die ab dem 1. Februar 2026 greifen sollen – pünktlich zum zweiten Schulhalbjahr.
Entlastungen für Lehrkräfte und schnellere Verfahren
Ein zentraler Punkt ist die Abschaffung des Gutachtens beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Damit fällt für viele Lehrkräfte ein erheblicher Arbeitsaufwand weg.
Zudem sollen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen schneller und direkter umgesetzt werden können. Klassen- und Schulleitungen erhalten dafür mehr Handlungsspielraum. Die entsprechende Verordnung wird angepasst.
Auch Lehrkräftekonferenzen sollen flexibler arbeiten können, indem sie Aufgaben an ihre Vorsitzenden übertragen dürfen.
Mehr Zusammenarbeit – und mehr Kinderschutz
Mit Blick auf den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 werden Kooperationen zwischen Schulen, Kitas und Hort-Trägern erleichtert. Gleichzeitig stärkt das Gesetz den Kinderschutz: Schulen müssen künftig das Jugendamt informieren, wenn es Hinweise auf eine mögliche Gefährdung gibt. Parallel dazu wird die Datenschutzverordnung überarbeitet.
Für freie Schulen bringt das Gesetz ebenfalls Neuerungen. Neu eingestellte Lehrkräfte sollen schneller in den Unterricht starten können, da die Träger künftig die persönliche Eignung selbst feststellen. Das Schulamt überprüft diese Entscheidung anschließend.
Im Lehrerbildungsgesetz wird ein deutlicher Schritt zur Fachkräftesicherung gemacht: Brandenburg ermöglicht künftig die Einstellung von Ein-Fach-Lehrkräften. Das spart Zeit bei Qualifizierungen und kann helfen, offene Stellen schneller zu besetzen.
Weniger Daten, mehr digitale Verfahren
Auch die Erwachsenenbildung wird entlastet. Die Datenerhebung wird auf das Nötigste reduziert – ein klarer Bürokratieabbau für Bildungsträger und Teilnehmende.
Die Bildungsfreistellungsverordnung wird modernisiert: Künftig sollen Anträge digital gestellt werden können. Das spart Zeit, Papier und beschleunigt Abläufe.
Alle Entwicklungen aus Bildung, Politik und Region hört Ihr täglich bei Radio Cottbus – und jederzeit auf radiocottbus.de.

























