viele Hände mit Farbe

Neue Kinderschutz-Vereinbarung im Landkreis Dahme-Spreewald

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Mittwoch, 26. November 2025“.Liveblog ansehen

Polizei und Landkreis Dahme-Spreewald arbeiten künftig noch enger zusammen, wenn es um den Schutz von Kindern geht. Eine neue Kooperationsvereinbarung soll dafür sorgen, dass mögliche Gefährdungen schneller erkannt werden und betroffene Familien früher Hilfe bekommen.


Gemeinsamer Schutzauftrag für gefährdete Kinder

Der Landkreis hat gemeinsam mit den zuständigen Polizeiinspektionen erstmals eine feste Vereinbarung unterschrieben, die die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Polizei deutlich vertieft. Die neuen Regeln betreffen vor allem drei Bereiche: Kindeswohlgefährdungen, strafrechtliche Ermittlungen und gemeinsame Fortbildungen.

Wie Stefan Wichary, Beigeordneter des Landkreises, erklärt, geht es darum, wichtige Informationen noch schneller auszutauschen und die Abläufe zu vereinheitlichen.


Polizei ist wichtigster Melder

Im vergangenen Jahr hat das Jugendamt des Landkreises 557 Kinderschutzmeldungen erhalten – in 105 Fällen kamen die Hinweise direkt von der Polizei. Damit sind Polizistinnen und Polizisten die wichtigsten Erstmelder, wenn Kinder in Gefahr sein könnten.

„Meine Kolleginnen und Kollegen nutzen den guten Draht zum Jugendamt bereits jetzt intensiv. Mit der Vereinbarung bauen wir diese Partnerschaft weiter aus – zum Wohle der Kinder.“


Nicolas Dykierek, Leiter der Polizeiinspektion Dahme-Spreewald


Mehr Sicherheit für Kinder durch klarere Abläufe

Die Kooperationsvereinbarung definiert genau, wie Jugendamt und Polizei im Ernstfall handeln. Dazu gehören gemeinsame Fallabsprachen, einheitliche Dokumentation, schnellere Reaktionen und regelmäßige gemeinsame Schulungen.

„Wir wollen mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung früher erkennen und Familien rechtzeitig unterstützen.“

Jugendamtsleiterin Andrea Krause


Evaluation nach zwei Jahren

Damit die Veränderungen auch wirken, soll die Vereinbarung nach zwei Jahren überprüft werden. So können Landkreis und Polizei bewerten, ob Prozesse angepasst oder verbessert werden müssen.


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Autor: Redaktion

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