Ein Häftling hat sich wenige Tage vor seinem geplanten Haftende in einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt Suizid begangen. Nach Angaben des Ministeriums liegen derzeit keine Hinweise auf Fremdverschulden vor. Auch seien im Vorfeld keine Anzeichen für eine erhöhte Suizidgefahr festgestellt worden.
Gefangener stand kurz vor der Entlassung
Der Mann verbüßte seit dem 12. September 2025 eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sein Haftende war für den 1. Oktober 2025 vorgesehen – nur wenige Tage nach seinem Tod.
Präventionsmaßnahmen eingeleitet
Wie bei Suiziden in Haft üblich, wurde die Suizidpräventionsbeauftragte des Justizvollzugs Brandenburg eingeschaltet. Das Ministerium betonte, dass die Vorgänge nun genau geprüft würden.
Hintergrund: Suizid in Haftanstalten
Suizide in Justizvollzugsanstalten sind selten, sorgen jedoch immer wieder für Diskussionen um psychologische Betreuung, Prävention und Schutzmechanismen für Gefangene. Gerade bei kurzen Ersatzfreiheitsstrafen stehen Experten häufig vor der Frage, wie frühzeitig Risiken erkannt werden können.