Der Bundesrat hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Nationale Minderheiten und Volksgruppen sollen künftig ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Damit soll ihre sprachliche und kulturelle Identität dauerhaft geschützt und gestärkt werden.
Brandenburgs Landessorbenbeauftragter begrüßt Entscheidung
Besonders erfreut zeigt sich Tobias Dünow, Kulturstaatssekretär und Landesorbenbeauftragter von Brandenburg:
„Es hat ein bisschen gedauert – aber ich bin sehr froh, dass der Bundesrat dem gemeinsamen Antrag von Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein gefolgt ist. Die Rechte nationaler Minderheiten – und hier insbesondere der Sorben/Wenden – haben in Brandenburg schon lange Verfassungsrang. Erst in der vergangenen Woche habe ich mit den Sorben/Wenden-Beauftragten der Landkreise und der Stadt Cottbus/Chóśebuz über Fälle gesprochen, bei denen eine Grundgesetzänderung die Auslegung von Bundesrecht erleichtern würde. Heute ist ein wirklich guter Tag für die Minderheitenrechte! Wir Brandenburger werden darauf achten, dass die Bundesregierung den Auftrag des Bundesrats nun auch tatsächlich umsetzt.“
Sorben eine von vier anerkannten Minderheiten
In Deutschland leben vier anerkannte autochthone Minderheiten:
- die dänische Minderheit
- die friesische Volksgruppe
- die Lausitzer Sorben/Wenden
- die deutschen Sinti und Roma
Mit der Änderung soll Artikel 3 Grundgesetz („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) um einen Absatz ergänzt werden. Ziel ist, klarzustellen, dass der Staat die sprachliche und kulturelle Identität dieser Minderheiten achtet und stärkt.
Brandenburg geht bereits seit Jahren voran: Die niedersorbische Sprache sowie die niederdeutsche Sprache sind in der Landesverfassung geschützt. Mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt das Land Projekte, die Kultur und Sprache der Sorben/Wenden und der niederdeutschen Sprachgruppe erhalten und weiterentwickeln.
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