Der Brandenburger Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Innenminister René Wilke präsentierte am Donnerstag ein mehr als 140 Seiten starkes Gutachten, das diese Entscheidung mit einer zunehmenden Radikalisierung und Verstößen gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip begründet.
AfD spricht von „Feindseligkeit“ und „politischem Witz“
Die AfD Brandenburg reagierte umgehend – und wies den Vorwurf scharf zurück.
Fraktionschef Hans-Christoph Berndt warf dem Verfassungsschutz „Feindseligkeit“ gegenüber seiner Partei vor und sprach sogar von einer „Inländerfeindlichkeit“ der Behörde. Die Behauptung, die AfD wolle Staatsbürger mit und ohne Migrationshintergrund ungleich behandeln, sei „eine Lüge“.
Parlamentsgeschäftsführer Dennis Hohloch erklärte, es sei „Verdienst der AfD“, den Bereich des Sagbaren erweitert zu haben. Statt einer Behörde, die sie als „entgrenzt“ und „rechtsextremistisch“ bezeichne, brauche es „eine Entgrenzung des Denkbaren“. Keines der im Gutachten genannten Zitate gehe aus seiner Sicht „zu weit“.
Der Landesvorsitzende René Springer nannte den Einstufungsvermerk einen „politischen Witz“. Vieles, was darin stehe, sei in Brandenburg mehrheitsfähig, der Rest „bösartige Unterstellungen“. Ziel sei es, die AfD auszuschalten und den etablierten Parteien die Macht zu sichern.
Klage vor Gericht angekündigt
Berndt kündigte an, im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Einstufung vorzugehen. Er zeigte sich überzeugt, dass Gerichte „mit einem Funken Objektivität“ im Sinne der AfD entscheiden würden.
Politische Brisanz
Die Veröffentlichung des Gutachtens war zuvor umstritten. Die AfD wollte verhindern, dass der Einstufungsvermerk veröffentlicht wird. Das Innenministerium setzte sich letztlich durch. Das vollständige Dokument ist nun auf der Website des Ministeriums abrufbar.
Das Gutachten ist hier vom Brandenburger Innenministerium veröffentlicht worden!