Landesverfassungsgericht / Klage

Neustart der Verfassungsrichterwahl gefordert

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Montag, 4. August 2025“.Liveblog ansehen

Nach Veröffentlichung eines dpa-Interviews hat eine irreführende Überschrift zu einem Statement von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke für Verwirrung gesorgt. Die Staatskanzlei stellt nun klar: Woidke hat sich nicht gegen eine erneute Kandidatur von Bewerberinnen oder Bewerbern ausgesprochen.


Klarstellung zur Berichterstattung

Im Nachgang zu einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 1. August 2025 ist es zu einer missverständlichen Überschrift gekommen. Diese erweckte den Eindruck, Ministerpräsident Dietmar Woidke habe sich gegen eine erneute Kandidatur der bisherigen Kandidatin für das Verfassungsrichteramt, Frau Brosius-Gersdorf, ausgesprochen. Diese Interpretation entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Aussagen des Ministerpräsidenten.


Woidkes Aussage zur Situation im Bundestag

Woidke forderte, die Fraktionen im Deutschen Bundestag müssten schnell einen Lösungsvorschlag vorlegen, um die Situation rund um die Verfassungsrichterwahl zu beenden. Wörtlich sagte er:
„Ich halte es für nötig, dass die Fraktionen im Bundestag schnell einen Ausweg aus dieser Situation finden und einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Dieser Ausweg kann aus meiner Sicht nur darin bestehen, dass alle Kandidaten zurückgezogen werden und dieses Verfahren völlig neu aufgesetzt wird.“


Keine Aussage gegen Brosius-Gersdorf

Woidke betonte außerdem sein Unverständnis über die Art und Weise, wie die bisherige Kandidatin Frau Brosius-Gersdorf von Teilen der CDU/CSU öffentlich kritisiert worden sei. Seine Aussage lautete:
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass eine qualifizierte Kandidatin in derartiger Art und Weise von Teilen der CDU/CSU diskreditiert worden ist.“


Weder Ausschluss noch Bewertung

Die Staatskanzlei macht deutlich: Aus diesen Aussagen lässt sich nicht ableiten, dass Frau Brosius-Gersdorf oder andere bisherige Kandidatinnen und Kandidaten in einem neuen Verfahren nicht erneut aufgestellt werden könnten. Vielmehr sprach sich Woidke grundsätzlich für einen Neuanfang im Verfahren aus – nicht aber für oder gegen bestimmte Personalien.


Ein Appell für faire Verfahren

Die Landesregierung betont, dass ein transparenter und respektvoller Umgang im Rahmen demokratischer Verfahren grundlegend für das Vertrauen in politische Institutionen ist. Die Verfassungsrichterwahl sei hierfür keine Ausnahme. Der Ministerpräsident habe sich nicht zu Personen, sondern zu Verfahren geäußert – eine korrekte und präzise Berichterstattung sei daher im öffentlichen Interesse besonders wichtig.

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