Kraniche die in einer Gruppe fliegen

Geflügelpest in Oberspreewald-Lausitz bestätigt – Landkreis reagiert mit strengen Schutzmaßnahmen

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Die Geflügelpest Oberspreewald-Lausitz breitet sich aus: Zwei Kraniche in Grünewalde und Zinnitz wurden positiv auf den Erreger H5N1 getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Infektion offiziell bestätigt. Damit ist die Vogelgrippe in der Lausitz angekommen – der Landkreis OSL reagiert sofort mit einer Allgemeinverfügung für Geflügelhalter.


Erste H5N1-Fälle bestätigen Geflügelpest in Oberspreewald-Lausitz

Am 27. und 28. Oktober wurden in Grünewalde (Lauchhammer) und Zinnitz (Calau) zwei tote Kraniche entdeckt. Die Proben bestätigten den Virus H5N1, der als hoch ansteckend gilt. Mit diesen Nachweisen ist die Geflügelpest Oberspreewald-Lausitz nun auch im Süden Brandenburgs angekommen.

Das Veterinäramt OSL sieht in den Fällen ein ernstes Risiko für Haus- und Nutzgeflügel und rät zu erhöhter Wachsamkeit.


Schutzmaßnahmen im Landkreis OSL: Geflügelpest erfordert Stallpflicht

Um die Ausbreitung der Geflügelpest Oberspreewald-Lausitz zu stoppen, hat der Landkreis am 7. November eine Allgemeinverfügung erlassen.
Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen strikte Sicherheitsregeln beachten:

  • Geflügel mit mehr als 50 Tieren darf nur in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden.
  • Auch kleinere Bestände sollten vorsorglich eingestallt werden.
  • Geflügelausstellungen, Märkte und Tauschbörsen sind im gesamten Landkreis verboten.
  • Neue Tiere dürfen nur nach negativem Test oder siebentägiger Quarantäne eingegliedert werden.
  • Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Beim Betreten von Ställen gelten Schuhwechsel und Desinfektion als Pflicht.

Die Maßnahmen gelten für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz, um die Vogelgrippe-Gefahr unter Kontrolle zu halten.


Geflügelpest Oberspreewald-Lausitz: Warnung an Bevölkerung und Jägerschaft

Auch Privatpersonen und Jäger sind aufgefordert, beim Fund toter Vögel besondere Vorsicht walten zu lassen.
Amtstierärztin Laura Schuster erklärt:
„Tote Wildvögel dürfen keinesfalls angefasst werden. Wer einen Fund entdeckt, sollte ihn sofort dem Veterinäramt melden.“

📞 Meldestelle: 03573 870-4401
📧 E-Mail: veterinaeramt@osl-online.de
(außerhalb der Sprechzeiten: 03573 870-4400)

Die Jagd auf Enten und Wildgänse sollte derzeit unterbleiben, um keine weitere Verbreitung der Geflügelpest Oberspreewald-Lausitz zu riskieren.


Risiko bleibt hoch: FLI warnt vor weiteren Ausbrüchen in Brandenburg

Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für neue H5N1-Ausbrüche in Deutschland und Brandenburg weiterhin als hoch ein.
Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest Oberspreewald-Lausitz in Hausgeflügelbestände bleibt bestehen.

Mit den getroffenen Schutzmaßnahmen will der Landkreis Haustierbestände schützen, Tierseuchen verhindern und die Gesundheit der Menschen und Tiere in der Region sichern.

Autor: Redaktion

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