Nach Klage der AfD stoppt der Brandenburger Verfassungsschutz die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ – zumindest vorerst.
Grund ist ein laufendes Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Bis dahin wird die Partei weiterhin nur als Verdachtsfall geführt.
Einstufung auf Eis – Gericht fordert Stillhalteerklärung
Der Landesverfassungsschutz Brandenburg hatte den Landesverband der AfD Anfang Mai zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft.
Wenige Tage später reichte die AfD dagegen Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam ein. Das Innenministerium erklärte jetzt:
👉 Bis zur Gerichtsentscheidung bleibt die AfD offiziell Verdachtsfall.
Die sogenannte Stillhalteerklärung soll dem Gericht die Möglichkeit geben, sich vertieft mit der Rechtslage zu befassen.
Keine öffentliche Bewertung, keine Veröffentlichung
Laut Innenministerium in Potsdam bedeutet die Erklärung auch:
- Keine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks
- Keine öffentliche Kommunikation über die Hochstufung
- Nur die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) wird weiter informiert
Politische Konsequenzen bereits spürbar
Die Hochstufung der AfD hatte bereits personelle Folgen:
- Der frühere Landesverfassungsschutzchef Jörg Müller wurde entlassen
- Kurz darauf trat Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurück
Der neue Innenminister René Wilke (parteilos) will Müller nicht zurückholen, bekräftigte er im Landtag.
Ähnliche Lage wie auf Bundesebene
Auch der Bundesverfassungsschutz hatte Anfang Mai die gesamte AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Doch auch hier wurde – nach einer Klage – eine Stillhaltezusage abgegeben, solange das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln läuft.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bleibt die AfD hingegen offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – dort sind die Entscheidungen bereits rechtskräftig.
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