Grundsteuerreform in Cottbus

In Cottbus/Chóśebuz hat die Stadtverwaltung am 24. März 2025 rund 18.000 Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Seitdem erreichen den Steuerbereich täglich zahlreiche Anfragen. Viele Bürger sind verunsichert – besonders wegen gestiegener Beträge, laufender Widersprüche und fehlender Rückmeldungen vom Finanzamt.

Die Stadt bittet um Geduld und Verständnis. Jeder Widerspruch wird geprüft – rund 400 Einsprüche sind bisher eingegangen. Wichtig zu wissen: Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Erst wenn ein Bescheid offiziell geändert oder aufgehoben wird, kann zu viel gezahltes Geld erstattet werden.

Viele Nachfragen betreffen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes. Diese sind Grundlage für die städtischen Bescheide – die Stadt selbst hat darauf keinen Einfluss. Wer Fragen zu den Berechnungen hat, sollte sich direkt beim Finanzamt Cottbus oder unter finanzamt.brandenburg.de informieren.

Auch bei Eigentumswechseln nach dem Stichtag 01.01.2022 kommt es aktuell zu Verzögerungen. In solchen Fällen wird der Bescheid noch an den früheren Eigentümer geschickt. Sobald das Finanzamt den Eigentümerwechsel bearbeitet hat, kann die Stadt neue Bescheide erstellen.

Ein weiterer Punkt sorgt für Verwirrung: die sogenannte „Aufkommensneutralität“. Sie bedeutet nicht, dass jeder gleich viel zahlt – sondern dass die Stadt insgesamt nicht mehr Geld als zuvor über die Grundsteuer einnehmen soll. Wer prüfen will, ob sein Bescheid korrekt ist, findet alle Infos und Ansprechpartner auf der Startseite von www.cottbus.de – einfach auf die Grundsteuer-Kachel klicken.

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