Das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben in Cottbus wird aufgehoben. Ab Dienstag, 8. September 2026, dürfen damit wieder entsprechende Oberflächengewässer genutzt werden. Grund für die Aufhebung sind die Niederschläge der vergangenen Tage und die dadurch verbesserten Abflusswerte.
Verbot galt erst seit dem 22. August
Die Stadt hatte die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Flüssen und Seen erst zum 22. August im gesamten Stadtgebiet untersagt. Betroffen waren Wasserentnahmen mit Pumpvorrichtungen. Das Verbot galt ganztägig und sollte ursprünglich mindestens bis einschließlich 30. September bestehen bleiben.
Hintergrund war die damals angespannte Wassersituation in der Region.
Regen sorgt für bessere Werte
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Situation inzwischen verbessert. Entscheidend ist unter anderem der für Cottbus maßgebliche Unterpegel in Leibsch. Dort werden wieder bessere Abflusswerte gemessen.
Das Landesamt für Umwelt hat deshalb entschieden, dass die Einschränkungen zurückgenommen werden können.
Wasserentnahme wieder möglich
Mit dem Widerruf tritt die bisherige Allgemeinverfügung außer Kraft. Ab heute darf damit wieder Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben entnommen werden.
Das zuvor verhängte ganztägige Verbot für Pumpentnahmen ist damit beendet.
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