Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes Dahme-Spreewald gibt es weiter keine Lösung. Die Verhandlungen zwischen dem Landkreis und den gesetzlichen Krankenkassen sind ohne Einigung beendet worden. Für Bürgerinnen und Bürger könnte das nun spürbare Folgen haben: Der Landkreis bereitet den Versand von Gebührenbescheiden für Rettungsdiensteinsätze vor.
Rettungsdienst Dahme-Spreewald vor schwieriger Lage
Der Landkreis Dahme-Spreewald und die gesetzlichen Krankenkassen konnten sich bisher nicht auf eine Finanzierung der bodengebundenen Rettungsdienstleistungen einigen. Auch eine Moderation durch das Brandenburger Gesundheitsministerium brachte nach Angaben des Landkreises bislang keinen Durchbruch.
Zuletzt wurde am 27. April 2026 in Berlin verhandelt. Danach habe der Landkreis seine Kalkulation noch einmal überarbeitet und den Krankenkassen entgegenkommen wollen. Unter anderem seien Wagniszuschläge gestrichen, interne Verrechnungen angepasst und Kostenentwicklungen neu dargestellt worden.
Trotz Zugeständnissen kein Kompromiss
Nach Darstellung des Landkreises ging es bei dem Kompromissvorschlag um ein Finanzvolumen von mehreren Millionen Euro zugunsten der Krankenkassen. Dennoch wurde der Vorschlag nicht angenommen.
In Cottbus war die Einigung zwischen Stadt und Krankenkassen am Mittwoch gelungen.
Landrat Sven Herzberger zeigt sich enttäuscht. Der Landkreis habe versucht, eine Lösung zu finden, die den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger verhindert. Das sei bislang nicht gelungen. Besonders kritisch bewertet Herzberger das Verhalten der Krankenkassen im laufenden Verfahren.
Was das für Bürgerinnen und Bürger bedeutet
Weil es im Landkreis eine gültige Gebührensatzung für den Rettungsdienst Dahme-Spreewald gibt, sieht sich die Kreisverwaltung nun verpflichtet, diese Satzung umzusetzen.
Konkret bedeutet das: In der kommenden Woche soll der Versand von Gebührenbescheiden vorbereitet werden. Betroffen sind Menschen, die Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes in Anspruch genommen haben und als Gebührenschuldner gelten.
Die Bescheide müssen von den Betroffenen zunächst bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden. Nach Angaben des Landkreises bleibt der Bürger oder die Bürgerin aber zunächst selbst zur Zahlung verpflichtet. Eine direkte Abrechnung zwischen Landkreis und Krankenkasse findet wegen der gescheiterten Verhandlungen derzeit nicht statt.
Hotline und Infoseite sollen kommen
Die Kreisverwaltung kündigt für die kommende Woche eine eigene Informationsseite im Internet sowie eine Hotline für betroffene Bürgerinnen und Bürger an. Dort sollen wichtige Fragen rund um die Gebührenbescheide beantwortet werden.
Der Landkreis betont, weiterhin eine Lösung finden zu wollen, die für alle Seiten tragfähig ist und die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig belastet.
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