Mehrere Jugendliche mit Handys in der Hand

Neue Gesetze gegen digitale Gewalt sollen Betroffene besser schützen

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Dienstag, 21. April 2026“.Liveblog ansehen

Der Schutz vor digitaler Gewalt soll deutlich verschärft werden. Ein neuer Gesetzentwurf sieht strengere Regeln und neue Straftatbestände vor – und bekommt auch aus Brandenburg Unterstützung.

Denn immer mehr Menschen sind im Netz betroffen und genau darauf reagiert die Politik jetzt mit konkreten Maßnahmen.


Neue Regeln gegen digitale Gewalt geplant

Der Gesetzentwurf richtet sich gezielt gegen digitale Gewalt in all ihren Formen. Künftig sollen unter anderem das Verbreiten intimer Bilder, manipulierte Inhalte wie Deepfakes oder auch digitaler Voyeurismus klar unter Strafe gestellt werden.

Auch täuschend echte Inhalte, die gezielt dem Ruf einer Person schaden, sollen stärker verfolgt werden.


Mehr Schutz für Betroffene

Neben neuen Straftatbeständen geht es vor allem darum, Opfer von digitaler Gewalt besser zu schützen.

Geplant sind unter anderem:

  • stärkere Rechte gegenüber Plattformen
  • bessere Möglichkeiten, Beweise zu sichern
  • schnelleres Sperren von Accounts bei schweren Verstößen

Damit sollen Betroffene nicht mehr allein gelassen werden, wenn sie im Netz angegriffen werden.

Auch die Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig mehr Verantwortung übernehmen. Sie müssen schneller reagieren und sollen klar benennen, wer rechtlich verantwortlich ist. Das Ziel dabei: digitale Gewalt schneller stoppen und Inhalte konsequenter entfernen.


Reaktion auf neue digitale Risiken

Die geplanten Änderungen sind eine Antwort auf neue Entwicklungen im Netz.

Gerade durch moderne Technologien verbreiten sich Inhalte schneller und bleiben oft dauerhaft sichtbar. Für Betroffene bedeutet das häufig eine enorme Belastung im Alltag.

Mit dem neuen Gesetz soll digitale Gewalt konsequenter verfolgt werden. Gleichzeitig soll es einfacher werden, sich dagegen zu wehren und Unterstützung zu bekommen. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen – aber der politische Wille ist klar erkennbar.

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Autor: Redaktion

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