Smart Stores in Brandenburg

Mit Smart Stores die Versorgung auf dem Land erleichtern?

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Mittwoch, 01. April 2026“.Liveblog ansehen

Die Landesregierung Brandenburg hat eine wichtige Änderung des Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg gebracht. Künftig sollen vollautomatisierte Supermärkte ohne Verkaufspersonal unter bestimmten Voraussetzungen an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden betrieben werden können. Vor allem im ländlichen Raum soll das die Nahversorgung sichern und neue Einkaufsmodelle stärken.

Smart-Stores in Brandenburg sollen Versorgung vor Ort sichern

Mit dem Kabinettsbeschluss reagiert die Landesregierung auf einen Wandel, der in vielen Regionen bereits spürbar ist: Klassische Supermarktangebote geraten besonders außerhalb der Städte zunehmend unter Druck. Genau dort könnten Smart-Stores in Brandenburg künftig eine größere Rolle spielen.

Die Idee dahinter ist klar: Menschen sollen Waren des täglichen Bedarfs auch dann wohnortnah einkaufen können, wenn herkömmliche Handelsstrukturen schwächer werden. Die geplante Gesetzesänderung soll dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.

Klare Grenzen für neue Einkaufsmodelle

Der Entwurf setzt dabei bewusst auf enge Vorgaben. Die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten sollen ausschließlich für vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal gelten. Damit will die Landesregierung sicherstellen, dass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen geschützt bleibt.

Außerdem ist eine Flächenbegrenzung auf 250 Quadratmeter vorgesehen. So soll verhindert werden, dass große Handelsflächen von der Neuregelung profitieren. Stattdessen geht es ausdrücklich um die Nahversorgung vor Ort.

Klare Grenzen für neue Einkaufsmodelle

Ein zentraler Punkt im Entwurf: Kommunen bekommen Spielräume. Die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden sollen entscheiden können, ob Ladenöffnungen während der bisherigen Ladenschlusszeiten zugelassen werden. Dazu zählen Sonn- und Feiertage sowie der 24. Dezember ab 14 Uhr.

So soll vor Ort geprüft werden können, ob Smart-Stores in Brandenburg tatsächlich einen echten Mehrwert für die Versorgung bieten. Die Landesregierung setzt damit auf eine Lösung, die landesweit möglich ist, aber örtliche Besonderheiten berücksichtigt.

Land sieht Balance zwischen Innovation und Schutzinteressen

Nach Angaben von Innenminister René Wilke stand bei der Ausarbeitung vor allem der Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Innovation, Verbraucherinteressen und wichtigen Schutzgütern im Mittelpunkt. Genannt werden dabei insbesondere der Arbeitnehmerschutz, die Sonn- und Feiertagsruhe sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Der Gesetzentwurf geht nun an den Landtag und wird dort weiter beraten. Für die Landesregierung ist die Anpassung ein weiterer Schritt, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Brandenburg zu stärken. Im Koalitionsvertrag ist das Vorhaben bereits als konkrete Maßnahme verankert.

Was die Gesetzesänderung für Brandenburg bedeutet

Sollte das Gesetz beschlossen werden, könnten Smart-Stores in Brandenburg besonders in kleineren Orten zu einem festen Bestandteil der Versorgung werden. Die Hoffnung: mehr Flexibilität für Verbraucher, neue Chancen für den Handel und eine bessere Erreichbarkeit von Waren des täglichen Bedarfs.

Wie der Landtag über den Entwurf entscheidet und welche Auswirkungen das vor Ort haben wird, bleibt jetzt spannend. Mehr Nachrichten aus Brandenburg gibt es jederzeit bei Radio Cottbus und auf radiocottbus.de.

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Autor: Redaktion

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