Ein Unikurs - ein Professor steht vor seiner Klasse, junge Männer und Frauen sitzen auf Stühlen an Tischen

Neues Hochschulgesetz soll Brandenburger Hochschulen im internationalen Wettbewerb nach vorn bringen

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Brandenburg will sein Hochschulrecht grundlegend modernisieren und damit Berufungsverfahren für Professuren beschleunigen, Auswahlverfahren für Studierende vereinfachen und den Hochschulen mehr Eigenständigkeit geben. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf von Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle am 31.03. beschlossen und an den Landtag weitergereicht.


Schnellere Entscheidungen an den Hochschulen

Mit der geplanten Reform soll sich für die staatlichen Hochschulen im Land vor allem eines ändern: mehr Tempo. Künftig sollen Hochschulen das Berufungsrecht dauerhaft erhalten und Berufungen inklusive Ernennungen selbst vornehmen können. Damit sollen Verfahren, die bislang häufig bis zu zwei Jahre dauern, im Idealfall auf wenige Monate verkürzt werden.

Aus Sicht der Landesregierung ist das ein entscheidender Schritt, um im internationalen Wettbewerb um Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler nicht weiter Zeit zu verlieren. Brandenburg will dadurch attraktiver werden und bessere Bedingungen schaffen, damit sich exzellente Forschende gezielt für Standorte im Land entscheiden.


Mehr Autonomie, weniger Bürokratie

Das Brandenburger Hochschulgesetz setzt klar auf Bürokratieabbau. Anzeige- und Zustimmungspflichten sollen wegfallen, Entscheidungswege verkürzt werden. Gleichzeitig bleibt Beteiligung weiterhin möglich, wird aber enger begrenzt.

Für die Hochschulen bedeutet das vor allem mehr Verantwortung vor Ort. Sie sollen Studiengänge flexibler gestalten, innovative Strukturen leichter entwickeln und schneller auf wissenschaftliche sowie gesellschaftliche Veränderungen reagieren können.


Neue Möglichkeiten bei Spitzenberufungen

Ein zentraler Punkt der Reform ist die stärkere Öffnung für Exzellenzberufungen. Zusätzlich sollen Profilberufungen eingeführt werden. So sollen Hochschulen herausragende Persönlichkeiten nicht nur wegen exzellenter Lehr- und Forschungsleistungen, sondern auch wegen ihrer besonderen Passung zu einem fachlichen Profil schneller gewinnen können.

Auch gemeinsame oder drittmittelfinanzierte Einheiten sollen mehr Spielraum erhalten. Geplant sind eigene Berufungsrechte und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, damit innovative Hochschulstrukturen zügiger aufgebaut werden können.


Studierendenauswahl soll flexibler werden

Nicht nur bei Professuren, auch bei der Zulassung soll sich einiges ändern. In zulassungsbeschränkten Studiengängen sollen Hochschulen künftig stärker auf individuelle Kriterien setzen dürfen. Dazu gehören etwa Auswahlgespräche, besondere Leistungen oder die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben.

Damit soll die Auswahl passgenauer werden. Ziel ist es, Eignung, Motivation und individuelle Kompetenzen stärker zu berücksichtigen und so Studienerfolg, Profilbildung und internationale Attraktivität zu verbessern.


Verbindung zum Ausbau des HPI

Das Brandenburger Hochschulgesetz steht auch im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Vorhaben von Land Brandenburg, Universität Potsdam und Hasso Plattner Foundation. Im Letter of Intent vom 2. Juni 2025 wurde vereinbart, das Hasso-Plattner-Institut zu einem führenden Institut für digitale Wissenschaften in Europa weiterzuentwickeln.

Dafür sollen vor allem schnellere Berufungen neuer Professorinnen und Professoren, flexiblere Auswahlverfahren und mehr Freiraum bei der Einrichtung und Anpassung von Studiengängen geschaffen werden. Nach Angaben des Landes sollen von der Reform jedoch alle staatlichen Hochschulen in Brandenburg profitieren.


Hochschulen begrüßen den Kurs

Unterstützung kommt aus der Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten. Deren Vorsitzender, Prof. Dr. Matthias Barth, sieht in der Reform einen wichtigen Hebel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen langfristig zu stärken. Gerade im internationalen Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seien schnellere und verlässlichere Verfahren von großer Bedeutung.

Auch die geplante stärkere Gewichtung individueller Eignung bei der Studierendenauswahl wird positiv bewertet. Aus Sicht der Hochschulen kann das helfen, Profile gezielter zu schärfen und flexibler auf neue Anforderungen zu reagieren.

Alle Entwicklungen zum neuen Hochschulgesetz in Brandenburg und weitere Nachrichten aus der Lausitz gibt’s auf radiocottbus.de.

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Autor: Redaktion

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