Der Wolf steht jetzt offiziell im Jagdrecht in Brandenburg. Der Landtag hat eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen – mit direkten Folgen für Tierhalter, Jäger und den Umgang mit Wölfen in der Region.
Ziel ist es vor allem, schneller reagieren zu können, wenn Tiere Schaden anrichten.
Wolf wird Teil des Jagdrechts
Mit der Entscheidung wird der Wolf erstmals in die Liste der jagdbaren Tierarten im Land aufgenommen.
Das bedeutet: Behörden und Jäger sollen künftig einfacher handeln können, wenn einzelne Tiere auffällig werden oder wiederholt Nutztiere reißen.
Bis neue bundesweite Regelungen greifen, bleiben bestehende Vorschriften aber weiterhin teilweise bestehen.
Mehr Schutz für Tiere – aber auch mehr Eingriffe
Die Änderung soll vor allem den Herdenschutz stärken.
Gleichzeitig wird es möglich, gezielter gegen problematische Tiere vorzugehen. Gerade dort, wo es häufig zu Rissen kommt, sollen Entscheidungen künftig schneller umgesetzt werden können.
Damit reagiert Brandenburg auf die wachsende Wolfspopulation und die zunehmenden Konflikte in ländlichen Regionen.
Weitere Änderungen im Jagdrecht
Neben dem Wolf gibt es noch weitere Anpassungen:
- Neue Regelungen bei Schonzeiten für verschiedene Tierarten
- Einsatz moderner Technik bei der Nachsuche erlaubt
- Anpassungen bei der Bejagung von Füchsen im Artenschutz
Auch in besonderen Fällen können künftig Ausnahmen von Schonzeiten möglich sein – etwa bei Schäden in der Landwirtschaft.
Zusammenarbeit mit Bund und Ländern geplant
Die Umsetzung wird eng mit anderen Bundesländern abgestimmt.
Ziel ist ein einheitliches Vorgehen, vor allem wenn es um regionale Managementpläne für den Wolf geht.
Diese sollen langfristig festlegen, wann und wie eingegriffen werden darf.
Gesetz tritt bald in Kraft
Das neue Jagdrecht wird in Kürze veröffentlicht und tritt anschließend offiziell in Kraft.
Damit beginnt eine neue Phase im Umgang mit dem Wolf in Brandenburg – zwischen Schutz und Kontrolle.
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