Brandenburg will Drohnen künftig gezielt unschädlich machen können, wenn sie eine Gefahr darstellen.
Das Kabinett hat dafür eine Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Ziel ist es, besser auf Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit zu reagieren.
Mehr Befugnisse für die Polizei
Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Polizei in Brandenburg rechtlich in die Lage versetzt werden, Drohnen abzuwehren oder außer Gefecht zu setzen, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht. Bislang waren die Möglichkeiten hier stark begrenzt.
Hintergrund der Initiative sind zunehmende Drohnensichtungen im Umfeld sensibler Bereiche. Dazu zählen unter anderem kritische Infrastruktur, militärische Anlagen und der Flugverkehr. Nach Einschätzung des Innenministeriums könnten Drohnen zur Spionage, Sabotage oder zur Gefährdung von Menschen eingesetzt werden.
Vorfälle auch in Brandenburg
In den vergangenen Monaten wurden wiederholt Drohnen in sicherheitsrelevanten Bereichen gesichtet. Unter anderem über einer Radaranlage des Raketenabwehrsystems Arrow 3 bei Schönewalde sowie mehrfach im Umfeld des Flughafens BER. Solche Vorfälle haben die Debatte um wirksamere Abwehrmaßnahmen deutlich verschärft.
Gesetz geht jetzt in den Landtag
Der Gesetzentwurf wird nun dem Brandenburger Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Aus der Politik kommt bereits Zustimmung. Die geplante Regelung gilt als wichtiger Schritt zur Modernisierung des Polizeigesetzes und zur Stärkung der inneren Sicherheit.
Wie sich die geplante Drohnenabwehr in Brandenburg weiterentwickelt und was das für Bürgerinnen und Bürger bedeutet, lest Ihr jederzeit auf radiocottbus.de.
























