Der Cottbuser Oberbürgermeister muss zahlen: Wegen einer fehlerhaften Titelangabe ist das Ermittlungsverfahren gegen Tobias Schick gegen Zahlung einer Geldbuße von 3.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Cottbus. Die Entscheidung erfolgte mit Zustimmung des Betroffenen.
Geldbuße für Tobias Schick nach Wahlkampf-Angabe
Auslöser der Ermittlungen war eine Titelangabe auf einer früheren persönlichen Wahlkampf-Homepage. Schick hatte dort seinen Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirt aufgeführt – ohne den Zusatz VWA (Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie). Die drei fehlenden Buchstaben hätten die genaue Herkunft des Abschlusses kenntlich gemacht.
OB räumte Fehler ein
Der Oberbürgermeister erklärte bereits im Sommer, es habe keine Täuschungsabsicht gegeben. Er habe nicht versucht, sich mit fremden oder falschen Federn zu schmücken und wolle Verantwortung übernehmen. Auf der städtischen Internetseite wurde anschließend die Diplom-Urkunde verlinkt. Dort ist der Abschluss korrekt als Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) ausgewiesen.
Zahlung an gemeinnützigen Verein
Die Geldbuße müsse innerhalb von drei Monaten an einen gemeinnützigen Verein gezahlt werden. Mit der Auflage gilt das Verfahren als vorläufig eingestellt.
























