Landesverfassungsgericht / Klage

BGH-Urteil: Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen

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Der Bundesgerichtshof hat einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße müssen Sparverträge neu abrechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Urteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt. Für viele Sparerinnen und Sparer bedeutet das jetzt: Zinsen werden neu berechnet.

Unwirksame Zinsanpassungsklauseln bestätigt

Kern der Entscheidung ist klar: Die beiden Sparkassen hatten keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln in ihren Sparverträgen vereinbart. Deshalb sind die Zinsen nachträglich korrekt zu berechnen. Die Urteile vom Dezember 2025 schaffen damit endlich Rechtssicherheit für viele Betroffene, die teils seit Jahren auf Klarheit gewartet haben.

Was das Urteil für Sparer bedeutet

Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Verbraucherschutz. Allerdings fällt das Ergebnis unterschiedlich aus. Nicht alle Betroffenen erhalten automatisch eine Nachzahlung. Während viele Sparerinnen und Sparer mit zusätzlichen Zinsen rechnen können, wird es auch Fälle geben, in denen keine weiteren Ansprüche entstehen.

Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof die langfristige Ausrichtung der Sparverträge weniger stark berücksichtigt hat als von der Verbraucherzentrale gefordert.

Sparkassen setzen Urteile jetzt um

Die Urteile selbst führen nicht automatisch zu Auszahlungen. Es handelt sich um sogenannte Feststellungsurteile. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg haben beide Sparkassen jedoch begonnen, betroffene Kundinnen und Kunden anzuschreiben, um die neuen Berechnungen umzusetzen.

Wichtig ist dabei eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung. Wer an der Musterklage teilgenommen hat und bis Ende Februar keine Post von seiner Sparkasse erhält oder Fragen zu den Schreiben hat, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Darum ging es in den Verfahren

Im Mittelpunkt standen Prämiensparverträge mit variablen Zinsen, die vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren angeboten wurden. Unter dem Namen „Prämiensparen flexibel“ erhielten Kundinnen und Kunden neben Zinsen auch jährliche Prämien.

Gerichte bemängeln jedoch seit vielen Jahren, dass Banken bei solchen Verträgen keine klaren und fairen Regeln zur Zinsanpassung festgelegt hatten. Bundesweit laufen oder liefen deshalb zahlreiche Musterverfahren.

Musterklagen brachten Bewegung

Um den Druck zu erhöhen, reichte die Verbraucherzentrale Brandenburg Musterfeststellungsklagen ein. Rund 300 Betroffene beteiligten sich im Fall der Sparkasse Barnim, etwa 400 bei der Sparkasse Spree-Neiße. Bereits 2024 hatte das Oberlandesgericht transparente Berechnungen angeordnet.

Die Revision vor dem Bundesgerichtshof blieb zwar erfolglos, dennoch steht jetzt endgültig fest: Die Sparkassen müsseAlle wichtigen Infos findet Ihr auf radiocottbus.de und hört Ihr im Programm von Radio Cottbus.

Autor: Redaktion

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