Hilfe von nebenan: Brandenburg startet Nachbarschaftshilfe

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Brandenburg startet die Nachbarschaftshilfe in der Pflege. Pflegebedürftige Menschen können ab sofort ehrenamtliche Unterstützung aus der Nachbarschaft nutzen – und diese Hilfe über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat abrechnen. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag spürbar zu entlasten und ein möglichst langes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Hilfe im Alltag wird einfacher

Im Land Brandenburg leben über 190.000 pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden. Viele benötigen Unterstützung bei alltäglichen Dingen – etwa beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen oder einfach für Gespräche und gemeinsame Zeit.

Mit der neuen Nachbarschaftshilfe können nun auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer anerkannt werden. Erhalten sie für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung, kann diese über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung erstattet werden.

Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad zu, die zu Hause versorgt werden. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet, wenn entsprechende Leistungen nachgewiesen werden.

Neu ist: Der Betrag kann jetzt auch für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden – bereits ab Pflegegrad 1.

Was Nachbarschaftshelfer leisten dürfen

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer übernehmen keine Pflegetätigkeiten. Ihr Einsatz konzentriert sich auf niedrigschwellige Unterstützung im Alltag, zum Beispiel:

  • Gespräche und gemeinsame Unternehmungen
  • Einkäufe erledigen
  • Begleitung zum Arzt oder zu Veranstaltungen
  • Hilfe im Haushalt
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
  • Vorlesen oder Schreiben von Briefen
  • Hilfe im Umgang mit Smartphone, Internet und E-Mail
  • Spaziergänge und Freizeitaktivitäten

Die Unterstützung soll Alltag erleichtern und Einsamkeit vorbeugen.

Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer

Damit die Tätigkeit anerkannt wird, müssen Helferinnen und Helfer bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem:

  • Keine enge Verwandtschaft bis zum zweiten Grad
  • Kein gemeinsamer Haushalt mit der pflegebedürftigen Person
  • Registrierung und Schulung mit Grund- und Notfallwissen

Die Schulung umfasst in der Regel sechs Zeitstunden. Wer bereits berufliche Erfahrung oder einen Pflegekurs hat, benötigt nur eine zweistündige Informationsveranstaltung.

Alle Informationen zur Nachbarschaftshilfe sind im neuen Online-Portal gebündelt. Dort finden sich Hinweise zur Registrierung, zu Schulungen und zu regionalen Ansprechstellen. Zuständig für die Anerkennung ist das Landesamt für Soziales und Versorgung.

Aufwandsentschädigung klar geregelt

Die Nachbarschaftshilfe bleibt ehrenamtlich und ist kein Arbeitsverhältnis. Pflegebedürftige können jedoch eine Aufwandsentschädigung von bis zu zehn Euro pro Stunde zahlen. Diese Kosten können rückwirkend bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

Ein Nachbarschaftshelfer darf maximal zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig unterstützen. Für die Hilfe bei Kindern oder Jugendlichen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis notwendig.

Alle aktuellen Infos aus Brandenburg und der Lausitz findet Ihr auf radiocottbus.de und im laufenden Programm von Radio Cottbus.

Autor: Redaktion

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