Fassungslosigkeit zum Prozessauftakt: Gleich zu Beginn des Mordverfahrens um den Tod eines Polizisten in Lauchhammer hat die Verteidigung beantragt, den Prozess komplett einzustellen. Damit steht das gesamte Verfahren vor dem Landgericht Cottbus auf der Kippe. Das berichtet die Lausitzer Rundschau.
Mordprozess Lauchhammer: Verteidiger geht in die Offensive
Der wegen Mordes angeklagte 27-jährige Pole äußerte sich zum Auftakt nicht selbst. Stattdessen stellte sein Anwalt einen möglicherweise folgenschweren Antrag: Einstellung des Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs. Das Argument: Der Angeklagte sei für dieselbe Tat bereits rechtskräftig verurteilt worden.
Was steckt hinter dem Antrag?
Im September 2025 hatte das Landgericht Hildesheim den Mann gemeinsam mit weiteren Tatverdächtigen wegen bandenmäßigen Autodiebstahls zu fünf Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe verbüßt er derzeit.
Die Verteidigung argumentiert nun, dass der Diebstahl mehrerer Fahrzeug und die spätere Flucht juristisch eine einheitliche Tat darstellten.
Ihre Sicht der juristischen Folge: Eine erneute Verurteilung – diesmal wegen Mordes – sei unzulässig. Wegen ein- und derselben Tat dürfe niemand zweimal verurteilt werden.
Mordprozess Lauchhammer: Staatsanwaltschaft bittet um Zeit
Der Antrag traf Staatsanwaltschaft und Nebenklage überraschend. Sowohl die Vertreter der Mutter und Ehefrau des getöteten Polizisten als auch der Staatsanwalt beantragten eine Unterbrechung, um Akten und Rechtslage genau zu prüfen.
Vorsitzender Richter äußert sich
Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass die Kammer in Cottbus diesen Punkt bereits geprüft habe. Aus Sicht des Gerichts bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Autodiebstahl in Niedersachsen und der späteren Tötung des Polizisten.
Laut Anklage habe der Fahrer den Tod des Beamten billigend in Kauf genommen, um sich der Kontrolle zu entziehen – sie wertet das als einen eigenständigen Tatentschluss.
Entscheidung fällt am 19. Januar
Ob die Kammer dem Einstellungs-Antrag der Verteidigung folgt, ist offen. Klar ist: Am nächsten Montag, 19. Januar wird entschieden, ob der Mordprozess Lauchhammer fortgesetzt oder tatsächlich eingestellt wird.
Foto: Blaulichtreport Lausitz

























