Der Bürokratieabbau in Brandenburg kommt spürbar voran. Nach einem Jahr der Legislatur legt die Landesregierung eine erste Bilanz vor – mit Maßnahmen, die Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen deutlich entlasten sollen.
Verfahren sollen schneller und einfacher werden
Brandenburg hat die Regeln für Vergaben, Genehmigungen und Verwaltungsabläufe überarbeitet, um den Bürokratieabbau spürbar voranzutreiben. Mit höheren Schwellenwerten für öffentliche Aufträge bekommen kleine und mittelständische Unternehmen besseren Zugang zu Ausschreibungen, während Verfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschleunigt werden.
Ein weiterer Baustein: Der neue Business Immigration Service Brandenburg erleichtert Unternehmen die Integration internationaler Fachkräfte. Die Plattform wird ausgebaut, damit Unternehmen zentrale Infos, Unterstützungsangebote und Prozesse gebündelt nutzen können.
Neue Gesetze für Landnutzung, Bauen und Umwelt
Mit einem eigenen Gesetzespaket schafft das Land wichtige Erleichterungen im Bereich Landnutzung und Umwelt. Das Gesetz zum Bürokratieabbau erlaubt unter anderem, Bauvorhaben an Ortsrändern und Agri-Photovoltaikanlagen ohne langes Genehmigungsverfahren umzusetzen.
Gleichzeitig wird die neue Bauordnung vorbereitet: Für Projekte bis Gebäudeklasse 3 soll künftig oft kein Genehmigungsverfahren mehr nötig sein. Dazu kommen gestraffte Fristen, Fiktionsregelungen und ein Umbauparagraf, der Umbauten im Bestand erleichtert und kostengünstigen Wohnraum fördert.
Digitalisierung soll Verwaltung deutlich beschleunigen
Digitale Bauämter, die flächendeckende eAkte und erste KI-Anwendungen sollen Verwaltungsprozesse schneller machen.
In Potsdam unterstützt eine KI bereits die Bearbeitung von Wohngeldanträgen und spart wertvolle Zeit. Auch Gerichte und Bauverwaltungen sollen durch digitale Lösungen entlastet werden.
Entlastung im Förderwesen und an Schulen
Für Vereine und private Unternehmen wird die Beantragung und Dokumentation von Fördermitteln einfacher: Statt umfangreicher Vergabeverfahren sollen künftig Preisvergleiche und drei Angebote reichen.
Auch Schulen sollen organisatorisch entlastet werden, um mehr Zeit für ihren Kernauftrag zu gewinnen. Gleichzeitig gilt künftig das Prinzip: Neue Regelungen kommen nur, wenn an anderer Stelle Bürokratie abgeschafft wird.
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