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Stacheldrahtzaun an der JVA Cottbus-Dissenchen

Brutaler Angriff in JVA Cottbus: 14 Jahre Haft für versuchten Mord

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Donnerstag, 27. November 2025“.Liveblog ansehen

Ein Insasse der JVA Cottbus-Dissenchen ist wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sieht es als erwiesen an, dass er zwei Justizbeamte in seiner Zelle in einen Hinterhalt lockte und mit einem Metall-Tischbein brutal angriff.

Hinterhalt in der Zelle

Im April des vergangenen Jahres soll der Häftling die beiden Bediensteten unter einem Vorwand in seine Zelle gelockt haben. Laut Gericht griff er sie dort plötzlich und ohne Vorwarnung an. Als Waffe nutzte er ein zuvor abgesägtes metallisches Tischbein.

Den Beamten blieb nur die Flucht. Einer blieb an einer Tür hängen, der Täter nutzte das aus und schlug weiter zu. Er soll abwechselnd auf beide Opfer eingeschlagen und immer wieder gezielt auf deren Köpfe geschlagen haben.

Beamte berichten von Todesangst

Im Prozess schilderten die beiden Justizbeamten, sie hätten nicht geglaubt, die Zelle lebend zu verlassen. Beide wurden schwer verletzt.

Die Tat hat bis heute Folgen: Einer der Beamten ist weiterhin dienstunfähig, der andere wurde nach längerer Krankheit in die Verwaltung versetzt. Auch psychisch belastet der Angriff die Männer nach Angaben aus dem Verfahren stark.

Unklare Gründe, volle Schuldfähigkeit

Warum der Insasse die Beamten angriff, blieb vor Gericht offen. Der Mann gab an, sich an die Tat nicht erinnern zu können und zuvor die Droge Spice konsumiert zu haben.

Ein Gutachter bewertete diese Darstellung als Schutzbehauptung. Ein Drogenkonsum ließ sich nicht nachweisen. Das Gericht stufte den Angeklagten als voll schuldfähig ein.

Lange Liste an Straftaten in der JVA

Der Täter saß bereits wegen gefährlicher Körperverletzung in der JVA Cottbus-Dissenchen. Jetzt wurde er wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung verurteilt.

Damit kommen zu seiner bisherigen Strafe weitere 14 Jahre Haft hinzu. Der Mann wird die JVA damit noch sehr lange nicht verlassen.


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Autor: Redaktion

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