Umweltverbände wollen Umstrukturierung der LEAG stoppen

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Mittwoch, 17. September 2025“.Liveblog ansehen

Die Energiezukunft der Lausitz sorgt erneut für juristischen Streit: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace haben beim Verwaltungsgericht in Cottbus einen Eilantrag eingereicht. Ihr Ziel: Die geplante Umstrukturierung des Energiekonzerns LEAG soll vorerst gestoppt werden, solange keine zusätzlichen Sicherheiten für die spätere Rekultivierung der Tagebaue vorliegen.


Sorge um Milliardenkosten

Die Verbände befürchten, dass durch den Umbau Gewinne aus Zukunftsfeldern wie Wind- und Solarenergie in neue Gesellschaften verlagert werden, während die Kosten für die Renaturierung bei der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) verbleiben.

Laut Berechnungen würde dadurch das Eigenkapital des Unternehmens um rund 80 Prozent sinken. Damit stünde für Rückstellungen zur Sanierung deutlich weniger Geld zur Verfügung.
Die Folge könnte sein, dass am Ende Steuergelder aus Brandenburg und Sachsen einspringen müssten. Greenpeace-Experte Karsten Smid spricht von einem „Wettlauf gegen die Zeit“, DUH-Chef Sascha Müller-Kraenner von „finanzieller Verantwortungslosigkeit“.


Neue Konzernstruktur seit Mai 2025

Im Frühjahr hatte die LEAG eine umfassende Neustrukturierung eingeleitet. Die EP Group übernahm alle Anteile und bündelte das Unternehmen in der neuen LEAG GmbH. Darunter wurde die LEAG Gigawatt GmbH gegründet, die sich um Zukunftsprojekte wie erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Wasserstoffkraftwerke und Biomasse kümmert. Der offizielle Start erfolgte am 1. Mai 2025.


Position der Leag

Vorstandschef Adolf Roesch betonte bereits im Frühjahr, die Rückstellungen für die Sanierung seien gesichert. Demnach habe die LEAG rund 2,6 Milliarden Euro zurückgelegt, zusätzlich stünden etwa 500 Millionen Euro in Vorsorgegesellschaften bereit.

Kritiker sehen dennoch eine Lücke, da die erwarteten Gesamtkosten auf etwa zwei Milliarden Euro geschätzt werden – mit dem Risiko, dass Rückstellungen durch eine mögliche Insolvenz der Kohlesparte nicht mehr verfügbar wären.


Frist bis Anfang Oktober

Kritik üben die Verbände auch am Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), das aus ihrer Sicht bisher untätig geblieben sei. Eine wichtige Frist zur Anmeldung von Gläubigerschutzansprüchen läuft am 1. Oktober 2025 ab. Parallel wurde ein vergleichbarer Antrag auch in Dresden beim Oberbergamt Sachsen gestellt.

Und auf Radio Cottbus …

mehr Lausitznews