Brandenburg fordert Erhalt der Pflegepersonal-Untergrenzen

LIVEBLOGDieser Eintrag war Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Montag, 18. August 2025“.Liveblog ansehen

Brandenburgs Gesundheitsministerium warnt: Die Pflegepersonaluntergrenzen dürfen nicht gestrichen werden. Diese Vorgaben legen fest, wie viele Pflegekräfte mindestens auf Stationen wie Intensivpflege, Unfallchirurgie oder Kardiologie arbeiten müssen. Sie sichern damit Patientensicherheit und schützen Pflegekräfte vor Überlastung.


Kritik an Reformplänen

Im aktuellen Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll das Kriterium entfallen – mit Verweis auf Bürokratieabbau und Doppelregelungen. Für Brandenburg ein klarer Fehler.

Gesundheitsministerin Britta Müller sagt:
„Diese Untergrenzen helfen, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden und Pflegekräfte nicht überlastet sind. Sie einfach aus der Krankenhausplanung zu streichen, ohne eine gute Alternative zu haben, wäre ein Fehler.“


Mehr Sicherheit statt weniger Regeln

Das brandenburger Ministerium betont: Bürokratieabbau ist auch ohne Streichung möglich – etwa durch digitale Nachweise oder einfachere Regelungen. Die Untergrenzen seien seit ihrer Einführung 2019 ein bewährtes Instrument, das erst wegfallen dürfe, wenn bessere Steuerungs- und Qualitätsmechanismen etabliert sind.


Hintergrund

  • Seit 2019 gelten bundesweit Untergrenzen in besonders pflegeintensiven Bereichen.
  • Sie verbessern Versorgung und Arbeitsbedingungen.
  • Brandenburg will dieses Schutzinstrument unbedingt erhalten.

Und auf Radio Cottbus …

mehr Lausitznews