Brandenburgs Innenminister René Wilke will schärfere Regeln für untergetauchte Asylbewerber. Wer sich einem laufenden Asylverfahren entzieht, soll künftig automatisch seinen Asylanspruch verlieren. Das kündigte der parteilose Minister am Wochenende an – und denkt dabei an eine Initiative Brandenburgs auf Bundesebene.
855 Fahndungen in nur sechs Monaten
Zwischen dem 1. Januar und dem 17. Juli 2025 gab es in Brandenburg 855 Fahndungen nach untergetauchten Asylbewerbern. Die Zahl könnte leicht überhöht sein, weil mehrere Bescheide pro Person möglich sind – dennoch sieht Wilke dringenden Handlungsbedarf. „Da können wir uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, so der Minister.
Wilkes Forderung: Asylanspruch verwirken bei Flucht
Für den Innenminister ist klar: Wer eine Prüfung seines Asylantrags beantragt, sich dann aber dem Verfahren entzieht, verliert seine Glaubwürdigkeit. Deshalb fordert Wilke: „Wer untertaucht, soll den Anspruch verlieren.“ Er kündigte an, dass Brandenburg dieses Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz oder im Bundesrat bringen könnte.
Aktuelle Regelung erlaubt Wiedereintritt
Laut Paragraf 33 des Asylgesetzes kann ein Verfahren bereits heute eingestellt werden, wenn es vom Antragsteller „nicht betrieben“ wird – etwa durch Nichterscheinen zur Anhörung. Doch: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist aktuell möglich. Wilke will hier nachschärfen, auch um Wiedereinreisen nach bereits abgelehnten Anträgen zu erschweren.
Reaktionen auf Bundesebene noch offen
Noch ist unklar, ob Brandenburgs Vorschlag auf bundespolitische Unterstützung trifft. Der Vorstoß dürfte jedoch eine Debatte über Verfahrensdisziplin und Sicherheit im Asylsystem neu entfachen – auch in Hinblick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Foto: MIK (Ministerium des Innern und für Kommunales)