Ab dem 25. Juni 2025 ist Schluss mit dem öffentlichen Trinken in der Cottbuser Stadtpromenade – zumindest tagsüber. Die Stadt hat ein weiteres zeitlich begrenztes Alkoholverbot beschlossen. Grund sind Beschwerden und zunehmende Vorfälle im öffentlichen Raum.
Wo genau gilt das Verbot?
Die neue Alkoholverbotszone betrifft den Bereich rund um die Stadtpromenade, begrenzt durch:
- Berliner Straße
- Platz am Stadtbrunnen
- Haltestellenbereich vor dem Blechen Carré
Dort ist der Konsum alkoholischer Getränke zwischen 10:00 und 22:00 Uhr untersagt.
Was steckt hinter der Entscheidung?
Laut Stadtverwaltung gab es vermehrt Beschwerden von Passanten und Gewerbetreibenden – etwa wegen Belästigungen und Beleidigungen durch Personen aus dem Trinkermilieu. Auch das Ordnungsamt registrierte bei Kontrollen eine erhöhte Zahl an Ordnungswidrigkeiten.
Manuel Helbig, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit, erklärt:
„Wir setzen solche Maßnahmen ungern durch, aber dort, wo speziell Frauen belästigt werden, ist unsere Toleranzgrenze erreicht.“
Kein Verbot ohne Grund
Wie auch beim bereits bestehenden Alkoholverbot am Schillerplatz, basiert die neue Maßnahme auf konkreten Vorfällen und belegter Belastung. Verwaltungsgerichte haben klargemacht: Solche Verbote müssen räumlich und zeitlich begrenzt bleiben – eine pauschale Regelung wäre unzulässig.
Am Schillerplatz war das Alkoholverbot Anfang Mai in Kraft getreten – nach massiven nächtlichen Störungen und Straftaten. Dort hat sich die Lage inzwischen spürbar beruhigt.
Was droht bei Verstößen?
Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die Stadt kündigt gleichzeitig an, auch angrenzende Bereiche zu beobachten, um mögliche Verlagerungseffekte zu erkennen und zu verhindern.
🚫 Alle Infos zur neuen Regelung und zur Allgemeinverfügung gibt’s unter www.cottbus.de/alkoholverbot