Alkoholverbot auf dem Schillerplatz
30. April 2025
Ab dem 02. Mai 2025 gilt auf dem Schillerplatz in Cottbus/Chóśebuz wieder ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot – jeweils täglich von 17:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Stadt reagiert damit auf eine zunehmende Zahl an Beschwerden von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Bürgerinitiativen über unzumutbare Zustände auf dem beliebten innerstädtischen Platz.
Das Verbot wurde vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit erlassen und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2025. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität auf dem Schillerplatz zu sichern und die Grünanlage als Ort der Erholung und Begegnung zu bewahren.
Exzessiver Alkoholkonsum mit Folgen
In den vergangenen Wochen war der Schillerplatz wiederholt Treffpunkt größerer Gruppen, die dort alkoholisierten Partys nachgingen. Die Folgen: Vermüllung, Lärmbelästigung, Vandalismus, und eine deutliche Zunahme von Straftaten. Laut Polizei gilt der Alkoholkonsum dabei als maßgeblicher Auslöser für viele dieser Vorfälle.
Besonders schwer wiegen die Auswirkungen auf die Umwelt: Wildes Urinieren schädigt die Vegetation, Glasscherben auf den Wiesen gefährden Besucher, und morgens bleibt oft ein erschreckendes Bild der Verwüstung zurück.
Stadt setzt auf Schutz statt Verbote
„Vor diesem Hintergrund ist ein Alkoholverbot nun das geeignete Mittel, um die Grünanlage und ihre Funktionen und vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gäste der Stadt zu schützen“, erklärt Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit.
Das Ordnungsamt betont dabei: Die Nutzung des Parks bleibt weiterhin für alle möglich – jedoch ohne Alkohol in den Abend- und Nachtstunden. So soll sichergestellt werden, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und wohl fühlen können – unabhängig von Alter oder Lebensstil.
Strafen bei Verstoß im Schillerplatz
Das Alkoholverbot basiert auf einer Allgemeinverfügung, die sowohl auf www.cottbus.de/alkoholverbot als auch in den Verwaltungsgebäuden öffentlich ausgehängt ist. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Einhaltung wird durch den kommunalen Vollzugsdienst sowie durch regelmäßige Polizeikontrollen überwacht.
Die Stadt setzt dabei auf eine präventive Wirkung: Bereits durch die Ankündigung des Verbots erhofft sich die Verwaltung eine Beruhigung der Lage auf dem Schillerplatz.
Rücksichtnahme für ein friedliches Miteinander
Das Alkoholverbot ist nicht neu – bereits in den vergangenen Jahren wurde es zeitweise verhängt. Nun greift die Stadt erneut auf diese Maßnahme zurück, um einem Rückfall in problematische Zustände entgegenzuwirken.
Die Verantwortlichen rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Rücksicht aufeinander zu nehmen und den Schillerplatz nicht zum Schauplatz von Exzessen verkommen zu lassen. Nur gemeinsam könne dieser zentrale Ort in Cottbus eine grüne Oase für alle bleiben.