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EU-Parlament stuft Schutzstatus des Wolfes herab

9. Mai 2025


Am 8. Mai 2025 hat das Europäische Parlament mit 371 zu 162 Stimmen beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Diese Entscheidung folgt einer Änderung des Berner Übereinkommens und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, flexibler auf wachsende Wolfsbestände und damit verbundene Konflikte mit der Landwirtschaft zu reagieren.

Hintergrund und Gründe für die Entscheidung

In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Wölfe in Europa von etwa 11.200 im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023 nahezu verdoppelt. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Mit dem Anstieg der Wolfspopulationen häufen sich auch Konflikte mit der Landwirtschaft: Jährlich werden in Europa rund 65.500 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, teilweise trotz Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Reaktionen aus Politik und Gesellschaft

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, begrüßte die Entscheidung: „Für viele Bäuerinnen und Bauern ist die Weidehaltung gelebte Tradition und zugleich aktiver Beitrag zum Natur- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft. Diese wertvolle Form der Tierhaltung darf nicht durch wachsende Wolfsbestände gefährdet werden.“ Er kündigte an, dass nun nationale Regeln geschaffen werden sollen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen.

Umwelt- und Tierschutzorganisationen hingegen kritisieren die Herabstufung als politisch motiviert und warnen vor negativen Auswirkungen auf die Biodiversität. Sie betonen, dass der Wolf eine wichtige Rolle im Ökosystem spielt und seine Rückkehr als Erfolg des Naturschutzes gilt.

Ausblick

Mit der Herabstufung des Schutzstatus wird es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Managementpläne für den Wolf zu erstellen, die sowohl den Schutz der Art als auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen. Dabei bleibt die Verpflichtung bestehen, den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulationen sicherzustellen. Die Umsetzung der neuen Regelungen wird in den kommenden Monaten auf nationaler Ebene erfolgen.