Sexualisierte Deepfakes, Identitätsmissbrauch und bestimmte Formen von Cyberstalking sollen künftig konsequenter strafrechtlich verfolgt werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht neue und erweiterte Straftatbestände gegen digitale Gewalt vor. Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm begrüßt die Pläne.
Sexualisierte Deepfakes stärker erfassen
Der Gesetzentwurf soll bestehende Lücken im Strafrecht schließen. Dabei geht es unter anderem um sexualisierte Deepfakes, also digital manipulierte Bild- oder Videoaufnahmen, sowie um digitalen Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und bestimmte Formen des Cyberstalkings. Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm betont, dass auch im digitalen Raum Persönlichkeitsrechte und sexuelle Selbstbestimmung geschützt werden müssten.
Neue Strafen für Aufnahmen realer Vergewaltigungen geplant
Verschärft werden sollen auch die Regeln für Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen. Das unbefugte Abrufen, Beschaffen oder Besitzen solcher Aufnahmen soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Für die Herstellung und Verbreitung solcher Aufnahmen sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Anonyme Accounts sollen leichter identifiziert werden können
Neben neuen Straftatbeständen sollen auch die Möglichkeiten für Betroffene verbessert werden. Geplant sind unter anderem bessere Wege, Personen hinter anonymen Accounts zu identifizieren, wichtige Daten zu sichern und gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Damit sollen Straf- und Zivilrecht besser an digitale Formen von Gewalt angepasst werden. Bei den Plänen handelt es sich derzeit um einen Gesetzentwurf. Die vorgesehenen Änderungen sind damit noch nicht geltendes Recht.
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