Brandenburg sagt Nein zur Quotenjagd: Zwar soll der Wolf 2026 ins Jagdrecht aufgenommen werden, eine feste Abschussquote bleibt aber ausgeschlossen. Das hat der Landtag am Donnerstag entschieden. Gleichzeitig wird bundesweit an einem Wolfsmanagementplan gearbeitet, der bis Ende 2026 stehen soll.
Keine Quote, aber klare Regeln
Die Mehrheit im Landtag hat die Quotenjagd ausdrücklich abgelehnt. Heißt: Es wird weiterhin keine festgelegte Zahl an Wölfen geben, die jährlich abgeschossen werden darf.
Trotzdem wird eine Forderung von Landwirten und Jägern erfüllt: Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden – allerdings nur, wenn der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen schafft.
„Wir sind uns einig: Wir wollen den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen“, bestätigte Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) der Nachrichtenagentur DPA.
Doch dafür muss der Bund zunächst das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz ändern.
Zeitplan: Was 2026 passiert
Die bundesweiten Neuregelungen sollen Anfang 2026 in Kraft treten. Bis Ende 2026 will Brandenburg dann einen sogenannten Wolfsmanagementplan erarbeiten.
Die Jagd könnte künftig vom 1. September bis Ende Februar erlaubt sein – allerdings nur, wenn der Wolf sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
Das Bundesagrarministerium arbeitet bereits an einer bundeseinheitlichen Grundlage.
Rückgang in Brandenburg
Laut Wolfsmonitoring 2024/25 gibt es bundesweit:
• 219 Rudel,
• 43 Paare,
• 14 Einzeltiere in 276 Territorien.
Die meisten dieser Territorien liegen in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60). In Brandenburg ist die Zahl der Rudel zuletzt leicht zurückgegangen – ein Aspekt, der in der politischen Debatte eine immer größere Rolle spielt.
Schutz bleibt wichtig
Auch weiterhin sollen Schutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe finanziell unterstützt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Herdenschutz, Zaunanlagen und technische Sicherungssysteme. Das übergeordnete Zeil bleibt aber Konflikte zu verringern und Weidetiere besser abzusichern.
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