Stadt Lübben wandelt Garagenpachtverträge in Mietverhältnisse um

Stadt Lübben wandelt Garagenpachtverträge in Mietverhältnisse um

LIVEBLOGDieser Eintrag ist Teil des Liveblogs „Lausitz Live – Der Tag im Ticker – Donnerstag, 16. Oktober 2025“.Liveblog ansehen

In Lübben (Spreewald) steht eine wichtige Änderung für über 1.000 Garagenpächterinnen und -pächter bevor: Die Stadt Lübben beendet zum 31. Dezember 2026 alle bestehenden Garagenpachtverträge und bietet die Umwandlung in Mietverhältnisse an. Grund sind neue gesetzliche Regelungen und steuerliche Vorgaben, die ab 2027 greifen. Betroffene können ihre Garagen weiter nutzen – müssen aber rechtzeitig handeln.


Warum die Garagenpacht in Lübben endet

Die Entscheidung der Stadt basiert auf dem Ablauf des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG). Dieses Gesetz schützte seit 1995 die Nutzung von zu DDR-Zeiten errichteten Garagen auf fremden Grundstücken. Seit dem 1. Januar 2023 gelten jedoch ausschließlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das keine Trennung zwischen Grundstücks- und Gebäudeeigentum vorsieht.
Damit ist die Stadt verpflichtet, die bisherigen Garagenpachtverträge zu beenden und sie in BGB-konforme Mietverhältnisse zu überführen.


Steuerliche Änderungen: Grundsteuer und Umsatzsteuer

Neben den rechtlichen Gründen spielen auch steuerliche Faktoren eine Rolle. Durch die Grundsteuerreform 2025 ist die Stadt Lübben (Spreewald) für Gebäude auf kommunalem Boden grundsteuerpflichtig – auch für Garagen, die von privaten Nutzerinnen und Nutzern errichtet wurden.
Zudem greift ab 1. Januar 2027 der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach muss die Stadt auf alle Miet- und Pachteinnahmen, inklusive Nebenkosten, 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Diese Änderungen machen eine umfassende Anpassung sämtlicher Miet- und Pachtverträge erforderlich.


Einheitliche und rechtssichere Mietverträge ab 2027

Die Stadt Lübben schafft mit der Umstellung auf Mietverträge klare und einheitliche rechtliche Grundlagen. Grundlage ist §§ 535 ff. BGB.
Die neue monatliche Nettomiete beträgt 35 Euro zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten. Ein Umzug oder Wechsel des Standortes ist nicht notwendig – bestehende Garagen können weiterhin genutzt werden.
Mit dieser Anpassung erfüllt die Stadt auch ihre Verpflichtung aus § 87 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, wonach kommunales Eigentum nur zum vollen Wert überlassen werden darf.


So läuft die Antragstellung für Garagenpächter

Ab Anfang November 2025 werden die rund 1.086 betroffenen Garagenpächterinnen und -pächter schriftlich informiert. Das Kündigungsschreiben enthält bereits den Antrag auf Umwandlung in ein Mietverhältnis. Alternativ steht das Formular zum Download auf www.luebben.de bereit.

Der Antrag muss spätestens bis zum 30. Juni 2026 bei der Stadtverwaltung eingehen – per
📧 E-Mail an liegenschaften@luebben.de oder
📬 postalisch an die Stadt Lübben (Spreewald).
Persönliche Gespräche sind nur nach Terminvereinbarung möglich.


Stadt Lübben sichert Nutzung und Rechtssicherheit

Mit der Umwandlung der Garagenpachtverträge will die Stadt Lübben (Spreewald) Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Bürgermeister und Verwaltung betonen, dass die Änderung keinen Verlust von Stellplätzen bedeutet: „Alle Nutzerinnen und Nutzer können ihre Garagen weiterhin behalten – nur die rechtliche Grundlage ändert sich.“

Damit reagiert die Stadt auf die veränderte Rechtslage, sorgt für Transparenz, Einheitlichkeit und faire Bedingungen – und schafft zugleich eine zukunftssichere Lösung für alle Garagenbesitzerinnen und Garagenbesitzer in Lübben.

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