Über 27.000 Menschen im Land dürfen offiziell Schreckschusswaffen mit sich führen – Tendenz weiter steigend.
In Brandenburg ist die Zahl der Kleinen Waffenscheine weiter gestiegen: Zum Stichtag Ende Juni 2025 waren 27.049 Menschen berechtigt, Gaspistolen, Signal- oder Schreckschusswaffen bei sich zu tragen. Das sind rund 760 mehr als Ende 2024 – und sogar über 7.000 mehr als noch vor fünf Jahren.
Was der Kleine Waffenschein erlaubt – und was nicht
Mit einem Kleinen Waffenschein dürfen volljährige Personen bestimmte Waffen außerhalb des eigenen Grundstücks mitführen – aber nicht schießen. Das Führen ist zudem bei Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen verboten. Auch Silvester ist keine Ausnahme.
Waffenbesitz insgesamt wächst
Nicht nur das Interesse an Schreckschusswaffen steigt. Auch der Besitz von echten Schusswaffen nimmt in Brandenburg zu. Laut Nationalem Waffenregister besitzen derzeit 29.936 Menschen im Land mindestens eine Feuerwaffe oder Waffenteile. Ende 2020 waren es 1.417 weniger.
Insgesamt befinden sich aktuell 137.802 registrierte Schusswaffen in privatem Besitz – ein deutlicher Anstieg.
Sicherheitsgefühl oder wachsende Angst?
Warum sich immer mehr Brandenburger für eine Bewaffnung entscheiden, ist offen. Viele sehen darin eine Reaktion auf gestiegene Unsicherheitsgefühle im Alltag. In Berlin reagierte der Senat jüngst mit einer neuen Verordnung: Seit dem 17. Juli 2025 sind Waffen aller Art, inklusive Schreckschusswaffen, in S-Bahnen, Bussen und U-Bahnen verboten.
Entwicklung bleibt umstritten
Kritiker fordern strengere Regeln und hinterfragen, ob mehr Waffen auf den Straßen wirklich zu mehr Sicherheit führen. Andere sehen darin ein legitimes Mittel zur Selbstverteidigung.

























