Viele Monate lang hat dieser Prozess die Menschen in der Lausitz beschäftigt. Jetzt ist das Urteil gefallen: Der Mann, der den Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa bei einer Verfolgungsjagd in Lauchhammer tödlich erfasst hat, ist zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Mordes gab es jedoch nicht.
Warum das Gericht kein Mordurteil sprach
Das Landgericht Cottbus sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit extrem hoher Geschwindigkeit durch Lauchhammer raste und dabei bewusst das Leben anderer Menschen gefährdete. Deshalb wurde er wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Dafür verhängte das Gericht acht Jahre Haft.
Zusammen mit bereits bestehenden Urteilen wegen Autodiebstahls ergibt sich nun die Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten.
Die zentrale Frage des Prozesses lautete jedoch: Hatte der Fahrer die konkrete Absicht zu töten? Nach Einschätzung der Richter konnte genau das nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Gutachten spielten entscheidende Rolle
Mehrere Sachverständige kamen laut Gericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte den Polizisten erst rund 1,2 Sekunden vor dem Aufprall wahrgenommen haben soll. Zu diesem Zeitpunkt war Maximilian Stoppa bereits aus dem Polizeifahrzeug ausgestiegen.
Nach Auffassung des Gerichts reichte diese kurze Zeitspanne nicht aus, um einen bewussten Tötungsentschluss nachzuweisen. Zusätzlich erklärten die Gutachter, dass der Fahrer den Zusammenstoß selbst mit einer Vollbremsung nicht mehr hätte verhindern können.
Die Richter machten deshalb deutlich: Das Verhalten des Angeklagten sei extrem gefährlich gewesen – für eine Verurteilung wegen Mordes habe die Beweislage jedoch nicht ausgereicht.
Verteidigung scheiterte mit Einstellungsantrag
Auch ein Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens wurde vom Gericht abgelehnt.
Der Anwalt argumentierte, der Angeklagte sei wegen des vorausgegangenen Autodiebstahls in Niedersachsen bereits verurteilt worden und dürfe deshalb nicht erneut belangt werden.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter verwiesen auf den zeitlichen und räumlichen Abstand zwischen dem Diebstahl und dem tödlichen Unfall in Lauchhammer.
Spätes Geständnis ohne großen Einfluss
Erst kurz vor Ende des Prozesses legte der Angeklagte ein Geständnis ab und bat um Verzeihung. Nach Eindruck des Gerichts spielte dieses späte Einlenken für das Strafmaß jedoch keine entscheidende Rolle mehr.
Alle Infos aus der Lausitz bekommt ihr jederzeit auf radiocottbus.de.






























